
Oddelegowanie do pracy za granicą a obowiązki płatnika
Pracodawca decydujący się na oddelegowanie pracowników do pracy za granicą, pełniąc rolę płatnika, staje wobec obowiązku przestrzegania zasad, które różnią się w zależności od miejsca
Seit einem Jahrzehnt helfen wir erfolgreich bei Entsendungen nach Europa. Hunderte von Transport- und Industrieunternehmen aus Polen und anderen Ländern haben uns ihr Vertrauen geschenkt.
Seit einem Jahrzehnt helfen wir erfolgreich bei Entsendungen nach Europa.
Hunderte von Industrie- und Transportunternehmen aus Polen und anderen Ländern vertrauen uns.
Das Verfahren und die Kriterien für die Entsendung von Arbeitnehmern sind von Land zu Land unterschiedlich.
Um zu erfahren, welche Schritte Ihr Unternehmen unternehmen muss, klicken Sie auf der Karte auf das Land, das Sie interessiert.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder unser vollständiges Angebot anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an Kontakt unser Büro kontaktieren.
* In der Schweiz besteht für Führungskräfte und qualifizierte Personen auf höherer Ebene in einigen Fällen die Möglichkeit, 8 Tage/Jahr ohne Arbeitsgenehmigung zu arbeiten. Jeder Fall muss einzeln analysiert werden.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
* Das italienische Recht schreibt vor, dass eine Entsendungsanzeige an das italienische Arbeitsamt geschickt werden muss, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land einen Arbeitnehmer nach Italien entsendet. Diese Anforderung wird auch auf eine Muttergesellschaft mit Sitz in einem Nicht-EU-Land ausgedehnt, aber diese Option eröffnet eine Grauzone. Für Arbeitnehmer mit europäischer Staatsbürgerschaft, die aus einem Nicht-EU-Land nach Italien entsandt werden, ist die Entsendungsinformation obligatorisch. Für Nicht-EU-Bürger, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land nach Italien entsandt werden, müssen aus einwanderungsrechtlicher Sicht zusätzliche Einreise- und Arbeitsgenehmigungen bei den italienischen Behörden beantragt werden. Im letzteren Fall, der eine Grauzone darstellt, kann es ratsam sein, über die Entsendung zu informieren, um mögliche Strafen zu vermeiden.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
** In Deutschland muss die Notwendigkeit einer Anmeldung von Fall zu Fall geprüft werden.
* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.
Von der Analyse der rechtlichen Aspekte der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bis zur Abrechnung der Gehaltsabrechnungen der entsandten Mitarbeiter führt IMPOL Sie durch jeden Schritt des Entsendungsmanagements für Unternehmen jeder Größe.
Wir sind ein direkter Vertreter polnischer und ausländischer Unternehmen und haben unseren Hauptsitz in Frankreich. Wir vertreten seit vielen Jahren Unternehmen auf den europäischen Märkten. Seit 1991 sind wir in der Baubranche tätig, und seit einigen Jahren vertreten wir auch den Transport-, Messe-, Industrie- oder Maschinenbausektor. Sowohl große Logistikkonzerne als auch Spediteure, die gerade erst in den internationalen Verkehr einsteigen, vertrauen auf uns.
Wir sind der Vertreter der entsandten Arbeitnehmer in Frankreich und der Vertreter der Transportunternehmen. Wir informieren Sie über rechtliche Fragen und helfen Ihnen, die notwendigen Dokumente schnell, transparent und effizient zu verstehen und vorzubereiten.
Alles, was Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern in Europa wissen müssen. Wir erklären und erledigen alle Formalitäten. Wir unterstützen Sie bei möglichen Kontrollen in allen EU-Ländern und weltweit.
Neben der Verpflichtung, entsandte Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsamt zu melden, gibt es eine Reihe weiterer Formalitäten, die vor, während und nach der Entsendung von Arbeitnehmern erledigt werden müssen. Wenden Sie sich für weitere Einzelheiten an uns, und wir bereiten die erforderlichen Unterlagen für Sie vor.
Wir bieten einen umfassenden Service für Verwaltungs- und Buchhaltungsangelegenheiten. Unsere Dienstleistungen umfassen: - Buchhaltung - Registrierung der MwSt.-Nummer - Jahresbilanz - Buchhaltungsberatung - Mitarbeiterunterlagen - Lohn-/Gehaltsabrechnung (fiche de paie) - Sozialerklärungen (URSSAF, Pensionsfonds) - Rechtliche Unterstützung - Unterstützung bei der Vorbereitung auf angekündigte Audits - Unterstützung bei URSSAF-Audits - Anmeldung bei CNFE - PROBTP-Anmeldung.
In Frankreich ist eine Crit'Air Umweltplakette für alle Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Die Crit'Air, die so genannte Umweltvignette, soll den Grad der Luftverschmutzung durch das Fahrzeug kennzeichnen.
Wir sind ein beglaubigtes Übersetzungsbüro für Polnisch-Französisch und Französisch-Polnisch. Wir bieten preisgünstige, professionelle und schnelle beglaubigte Übersetzungen, die von einem ermächtigten vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Anfechtung eines Mandats in Frankreich, einschließlich der Unterstützung bei der Bearbeitung der Formulare, wenn Sie einen "AVIS DE CONTRAVENTION" per Brief erhalten.
Haben Sie Geschäftskosten im Ausland? Nehmen Sie an Messen teil oder betreiben Sie ein Transportunternehmen? Holen Sie sich die in der EU zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für entstandene Kosten (Autobahntore, Tanken, Parken, Hotelmiete) zurück.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Arbeitnehmerentsendung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen und die Arbeit so reibungslos ablaufen wie an Ihrem Standort.
Bei der Entsendung von Mitarbeitern in Auslandsprojekte führt unser Unternehmen eine umfassende Analyse und Vorbereitung durch, um die Rechtmäßigkeit und Effizienz der Tätigkeiten im Gastland sicherzustellen. Wir beraten Sie, wie Sie die vielfältigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Mitarbeitermobilität reibungslos und effizient bewältigen können.
In vielen europäischen Ländern gibt es Tarifverträge, die andere Regeln als das allgemeine Arbeitsrecht vorsehen. Für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Länder mit Tarifverträgen entsenden, ist es notwendig festzustellen, ob der Tarifvertrag in einem bestimmten Fall gilt. Die Kenntnis des Inhalts des Tarifvertrags ist wichtig, um die korrekte Entsendung von Arbeitnehmern gemäß den Vorschriften des Gastlandes sicherzustellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung. Sie helfen Ihnen bei der Auslegung und Einhaltung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass der Entsendungsprozess im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Dank unserer Erfahrung im Umgang mit Inspektionsdiensten sind wir in der Lage, Bußgelder für unsere Kunden zu vermeiden. Wir sind mit den Besonderheiten und Anforderungen der Inspektoren vertraut. Wir bereiten für den Arbeitgeber Antworten auf die Fragen vor, die die Kontrolleure an die Arbeitnehmer richten. Unser Anwalt bietet kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit Inspektionen. Wir wollen nicht einfach ein "Briefkasten" oder ein Archiv sein. Wir wissen aus Erfahrung, dass alles in Ordnung ist, bis die Kontrolle stattfindet. Wir sind bereit, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten, von A bis Z.
Unser größter Vorteil ist unsere Verfügbarkeit und unser sofortiges Handeln. Wir arbeiten sofort. Wir garantieren unseren Kunden eine ständige telefonische Erreichbarkeit von 7.00 bis 22.00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Sie müssen nicht mehr auf den nächsten Tag oder den folgenden Montag warten. Wir bieten auch kostenlose Unterstützung bei der Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit dringenden Problemen in Frankreich, wie z. B. Hilfe bei der Suche nach einem Hotel, Intervention bei der Polizei, Verhandlungen mit Kunden und viele andere Fragen. Gegen eine Gebühr übernehmen wir das Inkasso ausstehender Rechnungen aus Frankreich.
Pracodawca decydujący się na oddelegowanie pracowników do pracy za granicą, pełniąc rolę płatnika, staje wobec obowiązku przestrzegania zasad, które różnią się w zależności od miejsca
Delegowanie pracowników do Francji to proces wymagający nie tylko skrupulatności, ale także znajomości lokalnych przepisów, które regulują każdą fazę – od przygotowań, po codzienną organizację
W kontekście zarządzania personelem, pojęcia „delegacja” i „oddelegowanie” bywają używane zamiennie. Jednak ich znaczenie w praktyce zawodowej jest zasadniczo inne. Pozornie drobne różnice terminologiczne przekładają