Entsendung von Arbeitnehmern nach Litauen

Ein entsandter Arbeitnehmer in Litauen ist eine Person, die in einem anderen Land arbeitet, aber vorübergehend in das Gebiet der Republik Litauen entsandt wurde, um dort zu arbeiten. Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union und der nationalen Gesetzgebung haben Arbeitnehmer, die in das Land kommen, Anspruch auf angemessene Arbeitsgarantien, unter anderem in Bezug auf das Diskriminierungsverbot, Gesundheits- und Hygienestandards, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten [1].

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Litauen muss auf der Grundlage eines Dienstleistungs- oder Werkvertrags erfolgen, den der Arbeitgeber mit einem in der Republik Litauen tätigen Kunden geschlossen hat. Die Vorschriften berücksichtigen auch die Arbeit in einer Zweigstelle, einer Repräsentanz, einem Unternehmen oder einer anderen Niederlassung des Arbeitgebers sowie die Arbeit als Zeitarbeitnehmer [2].

Benachrichtigung über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Litauen

Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, Arbeitnehmer zur Arbeit nach Litauen zu entsenden, ist verpflichtet, die örtliche Niederlassung der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde darüber zu informieren. In der Mitteilung müssen der Ort der Entsendung, ihre Dauer und die Garantien, auf die die entsandte Person Anspruch hat, genau angegeben werden.

Wenn eine Entsendung nach Litauen von mehr als 30 Tagen geplant ist, ist das entsendende Unternehmen verpflichtet, die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde im Voraus zu informieren. Die Behörde führt dann die erforderlichen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die entsandten Personen legal arbeiten und die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.

Delegation in Litauen - Fahrer

Im Bereich der Kabotage und des internationalen Verkehrs ein wesentlicher Schritt für die Entsendung eines Fahrers in Litauen in Litauen ist die Abgabe einer Entsendungserklärung des Arbeitnehmers vor Antritt seiner Geschäftsreise[3].

Während der Dauer der Maßnahme sollten die Fahrer im Besitz der folgenden Dokumente sein:

  • eine Kopie der Entsendungserklärung (elektronisch oder in Papierform),
  • Nachweis der Beförderung innerhalb des Gastlandes (z. B. Frachtbrief)
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen, die die Arbeitszeiten und Pausen der Fahrer dokumentieren.

Die Kontrollbehörden haben das Recht, den Arbeitgeber aufzufordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen. Dazu können gehören:

  • Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise,
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen und Zeitkarten,
  • der Nachweis, dass die Beförderung im Aufnahmestaat durchgeführt wurde,
  • den Arbeitsvertrag der beauftragten Person,
  • ihr Gehalt und ihre Arbeitsbedingungen.
  1. https://www.migration.lt/komandiruotu-uzsienieciu-darbas
  2. https://www.vdi.lt/Forms/Tekstas1.aspx?Tekstai_ID=775
  3. https://europa.eu/youreurope/business/human-resources/posted-workers/drivers/index_lt.htm

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Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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