Crit'Air

In Frankreich ist die Umweltplakette Crit'Air für alle Fahrzeuge obligatorisch geworden. Die in Frankreich geltende Umweltvignette gibt den Grad der Luftverschmutzung an, den das Fahrzeug verursacht. In bestimmten Fällen (bei steigender Luftverschmutzung) dürfen die Stadtverwaltungen nur Fahrzeuge mit dem geringsten Schadstoffausstoß auf die Straße lassen.

Vermeiden Sie saftige Geldstrafen für das Fehlen einer Umweltvignette in Frankreich

Die Umweltplakette für Frankreich kann online bestellt werden und ist zeitlich unbegrenzt gültig. Denken Sie jedoch daran, dass die Umweltvignette einem bestimmten Fahrzeug zugewiesen werden muss, und es drohen hohe Strafen, wenn Sie keine oder eine falsche Plakette besitzen.

Das Fehlen einer Vignette in Frankreich oder der Besitz einer falschen Vignette wird mit einem Bußgeld zwischen 68 € und 375 € geahndet (je nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse). Darüber hinaus werden Informationen über die im Zusammenhang mit Crit'Air verhängten Bußgelder von 70 € und mehr an das Herkunftsland des Fahrzeugs weitergeleitet und dort vollstreckt (dies ist auf die europäische Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit zurückzuführen). Die Nichtbezahlung im Vollstreckungsverfahren wird sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

Ökologische Zonen in Frankreich umfassen mehr Städte

Ziel der Umweltplakette für Frankreich ist in erster Linie die Verringerung der Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Feinstaub. Die Einführung des Crit'Air-Systems ist eine Reaktion auf das Problem der Luftverschmutzung in den Städten, insbesondere in den extrem verschmutzten Städten Paris und Lyon. In der Hauptstadt werden die verschiedenen Klassen der französischen Umweltvignette alle 12 oder 24 Monate verboten. So sind derzeit nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette der Klasse 4 zugelassen. Bis Ende 2024 erkennt Frankreich im Ballungsraum Paris nur noch die Vignette 1 und Elektrofahrzeuge (Vignette E) an.

Wie bei den anderen Umweltzonen in Frankreich kann jede Stadt, Gemeinde und Region mit Hilfe des sechsstufigen Crit-Air-Vignetten-Systems unterschiedliche Fahrverbotsregelungen für ihr Gebiet festlegen. Das bedeutet, dass in einigen Gebieten Frankreichs keine Vignette erforderlich ist, während in anderen eine Umweltplakette der Kategorie 5 oder sogar der Kategorie 4 gilt. In Frankreich erfreut sich dieses System zunehmender Beliebtheit und wird zunehmend von den lokalen Behörden eingeführt, um die Umwelt in den Gemeinden zu verbessern. In Frankreich gibt es derzeit 32 Städte, Regionen und Departements, die zumindest teilweise als großräumige Umweltzonen fungieren. In ihnen ist mit dauerhaften oder vorübergehenden Fahrverboten zu rechnen.

Umweltplakette in Frankreich - für welche Fahrzeuge gilt sie?

Die Umweltvignette ist in Frankreich seit 2016 obligatorisch und gilt für alle Fahrzeuge, sowohl für inländische als auch für ausländische. Frankreich hat die Vignetten in sechs Kategorien unterteilt: Eco, 1, 2, 3, 4 und 5. Die Eco-Vignette ist für die umweltfreundlichsten Motoren reserviert. Die graue Eco-Plakette in Frankreich bedeutet hingegen, dass das Fahrzeug die höchsten Emissionen aufweist.

Die Crit-Air-Vorschriften gelten für alle Fahrzeugtypen, einschließlich leichter Fahrzeuge wie Mopeds, Dreiräder und Quads. Die Umweltplakette in Frankreich erfordert auch Motorräder (L1-6), Autos, Wohnmobile (M1), Busse (M2, M3), Lieferwagen (N1) und Lastwagen (N2, N3). Um Lastkraftwagen in bestimmten verkehrsberuhigten Zonen fahren zu dürfen, ist in Frankreich eine Vignette der Klassen 2 bis 5 erforderlich, je nach EURO-Emissionsklasse und Baujahr des Fahrzeugs.

Die Einteilung der Fahrzeuge nach ihrem Typ in Lkw, Busse, Pkw und andere Fahrzeuge im Zusammenhang mit der in Frankreich geltenden Crit'Air-Vignette ist im Décret Crit'Air 2016-858 vom 29.06.2016 festgelegt.

Die verschiedenen Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Regelungen bezüglich des Einfahrverbots in die jeweiligen Umweltzonen Frankreichs an Wochentagen und zu bestimmten Zeiten, mit den jeweiligen Ausnahmen. In einigen Verkehrsbeschränkungszonen kann es Sonderregelungen für Oldtimer, Wohnmobile und Wohnwagen geben.

Vor der Bestellung einer Umweltvignette muss unter Berücksichtigung des Datums der Erstzulassung die Euro-Norm für das betreffende Fahrzeug ermittelt werden. Diese erhält man für Benzin-/Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung am 01.01.1997 oder Euro 2.

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