EXPERTE FÜR DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN IN EUROPA

Seit einem Jahrzehnt helfen wir erfolgreich bei Entsendungen nach Europa. Hunderte von Transport- und Industrieunternehmen aus Polen und anderen Ländern haben uns ihr Vertrauen geschenkt.

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Seit einem Jahrzehnt helfen wir erfolgreich bei Entsendungen nach Europa.
Hunderte von Industrie- und Transportunternehmen aus Polen und anderen Ländern vertrauen uns.

Entsendung von Arbeitnehmern
Mobilität in Europa - prüfen Sie die Kriterien

Das Verfahren und die Kriterien für die Entsendung von Arbeitnehmern sind von Land zu Land unterschiedlich.
Um zu erfahren, welche Schritte Ihr Unternehmen unternehmen muss, klicken Sie auf der Karte auf das Land, das Sie interessiert.

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Klicken Sie auf ein Land auf der Karte, um Informationen darüber zu erhalten.

Portugalia - pracownicy Portugalia

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Portugalii:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Lei n.º 63/2013, de 27 de agosto (Ustawa o wynagrodzeniu minimalnym)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Portugalii:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Notyfikowanie przedłużenia okresu oddelegowania: NIE
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Hiszpania - pracownicy Hiszpania

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Hiszpanii:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Real Decreto
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Hiszpanii:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Notyfikowanie przedłużenia okresu oddelegowania: NIE
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Chorwacja - pracownicy Chorwacja

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Chorwacji:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Zakon o minimalnoj plaći (Ustawa o wynagrodzeniu minimalnym)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Chorwacji:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: NEIN
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Słowenia - pracownicy Słowenia

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Słowenii:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Zakon o minimalni plači (Ustawa o wynagrodzeniu minimalnym)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Słowenii:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Węgry - pracownicy Ungarn

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę na Węgrzech:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Munka Törvénykönyve (Kodeks Pracy)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia na Węgrzech:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Słowacja - pracownicy Słowacja

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Słowacji:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Zákonník práce (Kodeks Pracy)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Słowacji:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Estonia - pracownicy Estonia

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Estonii:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Töölepingu seadus (Ustawa Pracy)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Estonii:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Łotwa - pracownicy Łotwa

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Łotwie:

  • Ustawa o minimalnym wynagrodzeniu za pracę / Służby odpowiednie za płacę minimalna: Darba likums (Ustawa Pracy)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Łotwie:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Delegowanie powyżej 12 miesięcy: ZALEŻY
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Monaco - Mitarbeiter Monaco

Monacos Mindestlohnkriterien:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohnfähige Dienstleistungen: Détachement
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Monaco:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: NEIN
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

Schweiz - Mitarbeiter Schweiz

Mindestlohnkriterien in der Schweiz:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohnfähige Dienstleistungen: Détachement
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifikationen in der Schweiz:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: NO
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: DUE *
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* In der Schweiz besteht für Führungskräfte und qualifizierte Personen auf höherer Ebene in einigen Fällen die Möglichkeit, 8 Tage/Jahr ohne Arbeitsgenehmigung zu arbeiten. Jeder Fall muss einzeln analysiert werden.

Schweden - Mitarbeiter Schweden

Mindestlohnkriterien in Schweden:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohngerechte Leistungen: Das schwedische Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Schweden:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: NEIN
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Polen - Arbeitnehmer Polen

Kriterien für den Mindestlohn in Polen:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: Mindestlohngesetz
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: YES
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Polen:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

Niederlande - Mitarbeiter Niederlande

Mindestlohnkriterien in den Niederlanden:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohnfähige Dienstleistungen: WagwEU
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in den Niederlanden:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

Litauen - Arbeitnehmer Litauen

Mindestlohnkriterien in Litauen:

  • Gesetz über den Mindestlohn / Angemessene Dienstleistungen für den Mindestlohn: Lietuvos Respublikos darbo kodekso
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Litauen:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: NEIN
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

Italien - Mitarbeiter Italien

Mindestlohnkriterien in Italien:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: DISTACCO
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Italien:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: NEIN
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: DUE *
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* Das italienische Recht schreibt vor, dass eine Entsendungsanzeige an das italienische Arbeitsamt geschickt werden muss, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land einen Arbeitnehmer nach Italien entsendet. Diese Anforderung wird auch auf eine Muttergesellschaft mit Sitz in einem Nicht-EU-Land ausgedehnt, aber diese Option eröffnet eine Grauzone. Für Arbeitnehmer mit europäischer Staatsbürgerschaft, die aus einem Nicht-EU-Land nach Italien entsandt werden, ist die Entsendungsinformation obligatorisch. Für Nicht-EU-Bürger, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land nach Italien entsandt werden, müssen aus einwanderungsrechtlicher Sicht zusätzliche Einreise- und Arbeitsgenehmigungen bei den italienischen Behörden beantragt werden. Im letzteren Fall, der eine Grauzone darstellt, kann es ratsam sein, über die Entsendung zu informieren, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Griechenland - Arbeitnehmer Griechenland

Mindestlohnkriterien in Griechenland:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: Griechisches Arbeitsgesetz
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Griechenland:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

Belgien - Arbeitnehmer Belgien

Kryteria minimalnego wynagrodzenia za pracę w Belgii:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: LIMOSA
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegowanie, podróże służbowe, powiadomienia w Belgii:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

Dänemark - Mitarbeiter Gerichte

Mindestlohnkriterien in Dänemark:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: DWEA
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Dänemark:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

Österreich - Mitarbeiter Österreich

Kriterien für den Mindestlohn in Österreich:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohnfähige Leistungen: LSD-BG
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Entsendung, Geschäftsreisen, Benachrichtigungen in Österreich:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land erlaubt: NO
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

Luxemburg - Mitarbeiter Luxemburg

Mindestlohnkriterien in Luxemburg:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohnfähige Dienstleistungen: e-Détachement
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Postversand, Geschäftsreisen, Benachrichtigungen in Luxemburg:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: YES
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

Frankreich - Mitarbeiter Frankreich

Kriterien für den Mindestlohn in Frankreich:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: LOI MACRON
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in Frankreich:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

Deutschland - Mitarbeiter Deutschland

Kriterien für den Mindestlohn in Deutschland:

  • Mindestlohngesetz / Mindestlohngerechte Dienstleistungen: AEntG (ehemals MiloG)
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NEIN
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA

Entsendung, Geschäftsreisen, Benachrichtigungen in Deutschland:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: ABHÄNGIG **.
  • Online-Meldungen: FÄLLIG **.
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: NEIN
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: YES

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.

** In Deutschland muss die Notwendigkeit einer Anmeldung von Fall zu Fall geprüft werden.

Tschechische Republik - Mitarbeiter Tschechische Republik

Kriterien für den Mindestlohn in der Tschechischen Republik:

  • Mindestlohngesetz / Für den Mindestlohn geeignete Dienstleistungen: Vysílání zaměstnanců
  • Der Mindestlohn wird nur auf nationaler Ebene festgelegt: NO
  • Der Mindestlohn wird nur durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: JA
  • Der Mindestlohn wird sowohl auf nationaler Ebene als auch durch sektorale Vereinbarungen festgelegt: NO

Delegation, Geschäftsreisen, Notifizierungen in der Tschechischen Republik:

  • Benachrichtigung über die Entsendung für bis zu 12 Monate: YES
  • Online-Meldung: JA
  • Obligatorische Anmeldung vor Arbeitsbeginn: JA
  • Benachrichtigung über die Verlängerung der Abordnung: YES
  • Verkürzung der Dauer der Abordnung: JA
  • Entsendung von mehr als 12 Monaten: YES
  • Geschäftsreisende: DUE *
  • Entsendung aus einem Nicht-EU-Land zulässig: YES
  • Übersetzung von Dokumenten in die Amtssprache des Landes: NO

* Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, dort aber keine Dienstleistungen erbringen, sind keine entsandten Arbeitnehmer.
Dies gilt z. B. für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise befinden (bei der keine Dienstleistungen erbracht werden), und für Arbeitnehmer, die an Konferenzen, Tagungen, Messen, Schulungen usw. teilnehmen. Diese Arbeitnehmer fallen nicht unter die Entsenderichtlinie, so dass die Bestimmungen über Mindestlöhne oder das obligatorische Meldeverfahren nicht auf sie anwendbar sind. In allen anderen Fällen können die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und zusätzliche Formalitäten gelten.


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Von der Analyse der rechtlichen Aspekte der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bis zur Abrechnung der Gehaltsabrechnungen der entsandten Mitarbeiter führt IMPOL Sie durch jeden Schritt des Entsendungsmanagements für Unternehmen jeder Größe.

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Verwaltungsdienstleistungen | Unternehmensbuchhaltung in Frankreich

Wir bieten einen umfassenden Service für Verwaltungs- und Buchhaltungsangelegenheiten. Unsere Dienstleistungen umfassen: - Buchhaltung - Registrierung der MwSt.-Nummer - Jahresbilanz - Buchhaltungsberatung - Mitarbeiterunterlagen - Lohn-/Gehaltsabrechnung (fiche de paie) - Sozialerklärungen (URSSAF, Pensionsfonds) - Rechtliche Unterstützung - Unterstützung bei der Vorbereitung auf angekündigte Audits - Unterstützung bei URSSAF-Audits - Anmeldung bei CNFE - PROBTP-Anmeldung.

CRIT'AIR

In Frankreich ist eine Crit'Air Umweltplakette für alle Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Die Crit'Air, die so genannte Umweltvignette, soll den Grad der Luftverschmutzung durch das Fahrzeug kennzeichnen.

Beglaubigte Übersetzungen

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Berufung gegen ein Mandat in Frankreich

Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Anfechtung eines Mandats in Frankreich, einschließlich der Unterstützung bei der Bearbeitung der Formulare, wenn Sie einen "AVIS DE CONTRAVENTION" per Brief erhalten.

Rückforderung der Mehrwertsteuer aus dem Ausland

Haben Sie Geschäftskosten im Ausland? Nehmen Sie an Messen teil oder betreiben Sie ein Transportunternehmen? Holen Sie sich die in der EU zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für entstandene Kosten (Autobahntore, Tanken, Parken, Hotelmiete) zurück.

Unser Fachwissen

Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Arbeitnehmerentsendung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen und die Arbeit so reibungslos ablaufen wie an Ihrem Standort.

Mobilitätsanalyse von entsandten Arbeitnehmern | Beratung

Bei der Entsendung von Mitarbeitern in Auslandsprojekte führt unser Unternehmen eine umfassende Analyse und Vorbereitung durch, um die Rechtmäßigkeit und Effizienz der Tätigkeiten im Gastland sicherzustellen. Wir beraten Sie, wie Sie die vielfältigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Mitarbeitermobilität reibungslos und effizient bewältigen können.

Anhörung zum EU-Arbeitsrecht und zu Branchentarifverträgen

In vielen europäischen Ländern gibt es Tarifverträge, die andere Regeln als das allgemeine Arbeitsrecht vorsehen. Für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Länder mit Tarifverträgen entsenden, ist es notwendig festzustellen, ob der Tarifvertrag in einem bestimmten Fall gilt. Die Kenntnis des Inhalts des Tarifvertrags ist wichtig, um die korrekte Entsendung von Arbeitnehmern gemäß den Vorschriften des Gastlandes sicherzustellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung. Sie helfen Ihnen bei der Auslegung und Einhaltung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass der Entsendungsprozess im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Vermittlung mit Arbeitsinspektionen und Kontrolldiensten

Dank unserer Erfahrung im Umgang mit Inspektionsdiensten sind wir in der Lage, Bußgelder für unsere Kunden zu vermeiden. Wir sind mit den Besonderheiten und Anforderungen der Inspektoren vertraut. Wir bereiten für den Arbeitgeber Antworten auf die Fragen vor, die die Kontrolleure an die Arbeitnehmer richten. Unser Anwalt bietet kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit Inspektionen. Wir wollen nicht einfach ein "Briefkasten" oder ein Archiv sein. Wir wissen aus Erfahrung, dass alles in Ordnung ist, bis die Kontrolle stattfindet. Wir sind bereit, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten, von A bis Z.

Unterstützung 7 Tage die Woche

Unser größter Vorteil ist unsere Verfügbarkeit und unser sofortiges Handeln. Wir arbeiten sofort. Wir garantieren unseren Kunden eine ständige telefonische Erreichbarkeit von 7.00 bis 22.00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Sie müssen nicht mehr auf den nächsten Tag oder den folgenden Montag warten. Wir bieten auch kostenlose Unterstützung bei der Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit dringenden Problemen in Frankreich, wie z. B. Hilfe bei der Suche nach einem Hotel, Intervention bei der Polizei, Verhandlungen mit Kunden und viele andere Fragen. Gegen eine Gebühr übernehmen wir das Inkasso ausstehender Rechnungen aus Frankreich.

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