
Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz
Entsendung von Bauarbeitern in die Schweiz
Entsendung von Schweißern in die Schweiz
Entsendung von Monteuren in die Schweiz und von Arbeitskräften aus anderen Branchen
Pflichten des Arbeitgebers bei der Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz
Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne
Verpflichtung zur Benachrichtigung des entsandten Arbeitnehmers
Bezahlung der Dienstreisekosten und der Unterkunft in der Schweiz
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Entsendung in die Schweiz
Die Entsendung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr bedarf keiner vorherigen Prüfung durch die Arbeitsmarktinstitutionen. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird daher von den kantonalen Behörden durchgeführt. Sie finden direkt beim Arbeitgeber oder am Arbeitsort der entsandten Person in der Schweiz statt. In der Regel wird der Arbeitgeber aufgefordert, die erforderlichen Angaben zur Entsendung von Arbeitnehmern zu machen. Er muss zum Beispiel nachweisen, dass die Meldung der Arbeitnehmer innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgt ist, oder er muss die tatsächliche Lohnzahlung und die Übernahme der Entsendungskosten nachweisen.
Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Mindestlohnbestimmungen erfolgt durch paritätische Gremien oder tripartite Kommissionen. Darüber hinaus haben auch Arbeitnehmerschutzorganisationen die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die in den Entsendegesetzen festgelegten Verpflichtungen unabhängige Beschwerden einzureichen.
1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR ENTSENDUNG IN DIE SCHWEIZ:
Die Richtlinie 2018/957 selbst wurde in der Schweiz noch nicht umgesetzt, aber ähnliche Regelungen gibt es schon seit vielen Jahren.
In der Schweiz gibt es keinen landesweit festgelegten Mindestlohn.
Mindestlöhne sind für bestimmte Branchen in Hunderten von Tarifverträgen festgelegt (von denen einige allgemeinverbindlich sind und daher zwingend für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer gelten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder sein Schweizer Gastunternehmen dem Tarifvertrag beigetreten ist). In der Schweiz sind derzeit mehr als 70 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Um zu beurteilen, ob ein Tarifvertrag auf die in der Schweiz geleistete Arbeit anwendbar ist, muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. in der Schweiz durchgeführt werden, ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Es wird immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein. Die wichtigsten allgemeinverbindlichen Tarifverträge Die wichtigsten allgemeinverbindlichen Tarifverträge betreffen die Einstellung von Arbeitnehmern, das Baugewerbe und das Hotel- und Gaststättengewerbe.
2. Ihre Verpflichtungen gegenüber den in die Schweiz entsandten Arbeitnehmern
Warum IMPOL wählen?
IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen hat im Laufe der Jahre das Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu verwalten. Einschließlich der Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, der Verwaltung der abgeordneten Mitarbeiter. Wir arbeiten 7 Tage die Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und zum Abschluss der Arbeiten führt.
Abgeordneter
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Arbeitnehmerentsendung Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie eine maximale Wirkung und Rentabilität erzielen.
Verwaltung von Anträgen und Unterlagen
Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung in die Schweiz, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.
Unterstützung im Falle von Inspektionen
Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendungsverpflichtungen zu belegen. Als vereidigtes Übersetzungsbüro Polnisch-Französisch und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.
Kontakt
Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung: