Steuersätze in Frankreich - was sollte man darüber wissen?

Das französische Einkommenssteuersystem erfasst ein breites Spektrum an sozialen Gruppen und deren Einkommensquellen. Die Einkommenssteuer ist in Frankreich ein Schlüsselelement der öffentlichen Finanzen und spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Sozial-, Infrastruktur- und anderen Programmen des öffentlichen Lebens. 

In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wo die Einkommensteuer in Frankreich gezahlt wird und welche Vorschriften und Änderungen in den letzten Jahren diesbezüglich eingeführt wurden. 

2019 führte Frankreich ein revolutionäres Gesetz für das Land ein, das verpflichtet Arbeitgeber verpflichtet, bei der monatlichen Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer Einkommenssteuervorauszahlungen zu erheben. Damit sollten die Steuermechanismen des Staates gestrafft und die Besteuerung an die aktuelle finanzielle Situation der Arbeitnehmer angepasst werden.

Am 1. Januar 2019 hat die französische Steuerverwaltung die Regeln der Lohnsteuer (PAYE) oder Quellensteuer eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Arbeitgeber verpflichtet waren, Beiträge zur französischen Einkommensteuer (l'impôt sur le revenu) von den Gehaltsschecks der Arbeitnehmer einzubehalten. So wurde beispielsweise das Einkommen aus dem Jahr 2017 im Jahr 2018 besteuert, und die fällige Steuer musste dann entrichtet werden. Gegenwärtig werden die Steuerpflichtigen auf der Grundlage des Einkommens des laufenden Jahres abgerechnet. Nach Ablauf des Steuerjahres haben sie die Möglichkeit, eine mögliche Erstattung zu viel gezahlter Steuern zu beantragen. Diese Änderung harmonisiert das Steuersystem und ähnelt in dieser Hinsicht dem in Polen bekannten Modell.

Steuersätze der Einkommensteuer in Frankreich sind unterschiedlich und umfassen mehrere Einkommensgrenzen. Bei natürlichen Personen werden verschiedene Einkommensquellen besteuert, z. B. Arbeitsentgelte, Einkünfte aus Immobilien, Kapitalerträge, Renten oder Pensionen.

Im nächsten Abschnitt dieses Artikels werden wir uns die Steuerfälle genauer ansehen. Es sei darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Einkommenssteuerschwellen in Frankreich je nach der Steuerpolitik der Regierung auf der Grundlage der Bestimmungen des Finanzgesetzes zyklisch geändert werden.

Persönliche Einkommensteuersätze in Frankreich

Die Einkommensteuersätze in Frankreich werden für jede Einkommensgrenze festgelegt. Für die in Frankreich ansässigen Personen im Jahr 2023 werden sie wie folgt sein:

  • Einkommen unter 10 777 EUR 0%
  • 10 777 - 27 478 EUR 11%
  • 27 479 - 78 570 EUR 30
  • 78 571 - 168 994 EUR 41%
  • über 168 994 EUR 45%

Der Mindestsatz für Nichtansässige beträgt derzeit 20 %.

Im französischen Steuersystem gibt es außerdem verschiedene Freibeträge und Abzüge, die die Steuerlast verringern können. Dazu gehören Abzüge für die Lebenshaltungskosten von Familienmitgliedern, Abzüge für Bildungszwecke, Abzüge für ökologische Investitionsausgaben wie die Anschaffung moderner Heizungsanlagen, Abzüge für wohltätige Spenden und andere.

Renten

Auch auf den Bezug von Renten wird Einkommensteuer erhoben. Die Bestimmungen des zwischen den Regierungen Frankreichs und Polens geschlossenen Abkommens sehen ausdrücklich die Besteuerung von Renten in unserem Land vor, wenn der Empfänger auf polnischem Gebiet wohnt. Auf diese Weise lässt sich eine Doppelbesteuerung bei der Einkommens- und Vermögenssteuer vermeiden.

Einkommen aus Immobilien

Die Vermietung von Immobilien führt zu steuerpflichtigen Einkünften. Das französische System der Immobilienbesteuerung berücksichtigt die Unterschiede zwischen in Frankreich ansässigen und nicht ansässigen Personen. Gebietsansässige werden global auf ihr Immobilienvermögen besteuert, d. h. auf alle ihre Immobilien weltweit. Nicht-Residenten hingegen zahlen nur Steuern auf ihr Immobilienvermögen, das sich auf französischem Staatsgebiet befindet. In beiden Fällen der Besteuerung von Immobilien, sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde, gelten Steuersätze, die sich nach dem Wert der Immobilie richten. 

Darüber hinaus gibt es in Frankreich eine Katastersteuer, deren Höhe als Prozentsatz des theoretischen Einkommens berechnet wird, das mit der Immobilie erzielt werden könnte.

Kapitaleinnahmen

Kapitalgewinne, wie Bankzinsen, Dividenden oder Anlagegewinne, sind ebenfalls steuerpflichtig. Frankreich wendet eine Pauschalsteuer von 30 % auf Einkommen und Gewinne aus Ersparnissen und Investitionen an, die sich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzt. Es ist auch erwähnenswert, dass die Besteuerung des Handels mit Kryptowährungen deutlich gesunken ist, nämlich von 45 % auf 19 % im Jahr 2018, was sich positiv auf die Bereitschaft auswirkt, in diese Anlagen zu investieren.

Körperschaftssteuer in Frankreich

Bei der Körperschaftssteuer in Frankreich geht es um die Besteuerung der Einkünfte verschiedener Unternehmen. Doppelbesteuerungsabkommen spielen eine wichtige Rolle für die internationale Wirtschaft, da sie die Erhebung von Steuern für dasselbe Einkommen in verschiedenen Ländern verhindern.

Die französischen Steuersätze hängen von der Höhe des Einkommens des betreffenden Unternehmens ab. Für das Haushaltsjahr 2022 betrugen sie:

  • bei einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro + bis zu 38.120 Euro Einkommen - 15 %.
  • alle anderen Situationen - 25 %.

Was ist der steuerliche Wohnsitz im Zusammenhang mit der Einkommensteuer in Frankreich?

Der wichtigste Faktor, der dazu beiträgt, ob in Frankreich Einkommensteuer gezahlt werden muss, ist das Verständnis des Konzepts der steuerlichen Ansässigkeit.  Die steuerliche Ansässigkeit ist der Ort, an dem ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen hat. Die Angabe der steuerlichen Ansässigkeit erfolgt durch die Bestimmungen der nationalen Steuergesetze und internationalen Abkommen. Der Steuerpflichtige erhält so Gewissheit über das Land, in dem er seine Steuern zu zahlen hat. Die Bestätigung des steuerlichen Wohnsitzes ist die Wohnsitzbescheinigung. Dies ist ein Dokument, das von der zuständigen Steuerverwaltung des Landes ausgestellt wird, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist.  Gemäß Artikel 4 B des französischen Steuergesetzbuchs kann eine in Frankreich steuerlich ansässige Person eine Person werden, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • seinen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Frankreich hat
  • seine berufliche Tätigkeit in Frankreich nicht im Nebenerwerb ausübt
  • der größte Teil des Einkommens einer Person in Frankreich erzielt wird.
Es ist zu betonen, dass die steuerliche Ansässigkeit in einem Land nicht strikt an den Besitz der Staatsangehörigkeit gebunden ist. Mit anderen Worten: Es ist nicht erforderlich, Bürger eines Landes zu sein, um als steuerlich ansässig in diesem Land zu gelten.
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