
Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen
Rechtsgrundlage für die Entsendung von Arbeitnehmern in Polen
Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantiert die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU und stellt damit eines der wichtigsten Ziele des Vertrags dar. Er verpflichtet unter anderem zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten.
Das EU-Recht zur Entsendung von Arbeitnehmern zielt auch in Polen darauf ab, den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, indem es verbindliche Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen sowie über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festlegt. In unserem Land werden diese Fragen durch das Gesetz vom 10. Juni 2016 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geregelt.
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages, den das entsendende Unternehmen mit einem ausländischen Geschäftspartner geschlossen hat und den die Arbeitnehmer unter der Leitung des entsendenden Unternehmens während des gesamten Zeitraums der Arbeit im Ausland erfüllen. Arbeitnehmer können auch in eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat entsandt werden, die zu der Unternehmensgruppe
gehört, zu der der entsendende Arbeitgeber gehört. Ein weiterer vorgesehener Fall ist die Entsendung im Rahmen der Zeitarbeit.
Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen - Pflichten des Arbeitgebers
Entsendung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern nach Polen
Inspektion durch PIP
Warum IMPOL wählen?
IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu verwalten. Einschließlich der Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, der Verwaltung der abgeordneten Mitarbeiter. Anträge auf SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was sich in einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Fertigstellung Ihrer Arbeit niederschlägt.
Abgeordneter
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.
Verwaltung von Anträgen und Unterlagen
Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.
Unterstützung im Falle von Inspektionen
Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendungsverpflichtungen zu belegen. Als vereidigtes Übersetzungsbüro Polnisch-Französisch und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.
Kontakt
Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung: