
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist ein Prozess, der die Erfüllung bestimmter Bedingungen und die Kenntnis sowohl der polnischen als auch der deutschen Vorschriften erfordert.
Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Deutschland wird eine Person, die in Polen fest angestellt ist, von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in dieses Land entsandt, um bestimmte berufliche Aufgaben zu erfüllen. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer weiterhin bei seinem polnischen Arbeitgeber beschäftigt, der für die Zahlung des Lohns und die sonstigen Arbeitsbedingungen verantwortlich ist.
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland - Nachtrag zum Vertrag und A1-Bescheinigung
Bevor die Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland beginnt, müssen die Einzelheiten der Entsendung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Es ist wichtig, dem Arbeitsvertrag einen Anhang beizufügen, in dem unter anderem Ort und Zeit der Entsendung, der Aufgabenbereich, die Vergütung, der Umfang des Urlaubs und die Beschäftigungsbedingungen nach der Rückkehr nach Polen festgelegt werden.
Für einen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer ist es obligatorisch, eine A1-Bescheinigung zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein von der ZUS ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Ausland im polnischen Sozialversicherungssystem bleibt. Sie dient als Nachweis gegenüber den deutschen Behörden, dass die Entsendung rechtmäßig ist. Dieses Dokument sollte bei einer eventuellen Kontrolle in Deutschland mitgeführt werden.
In der Regel wird die Verpflichtung zur Einholung einer A1-Bescheinigung bei der Sozialversicherungsanstalt vom Arbeitgeber selbst erfüllt.
MiLoG - Deutsches Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern
Rechte eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers
Mindestlohn
Höchstarbeitszeit
Mindestdauer des Jahresurlaubs
Schutz der Mutterschaft
Sicherheit am Arbeitsplatz
Krankenkasse
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Kontakt
Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung: