Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist ein Prozess, der die Erfüllung bestimmter Bedingungen und die Kenntnis sowohl der polnischen als auch der deutschen Vorschriften erfordert.

Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Deutschland wird eine Person, die in Polen fest angestellt ist, von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in dieses Land entsandt, um bestimmte berufliche Aufgaben zu erfüllen. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer weiterhin bei seinem polnischen Arbeitgeber beschäftigt, der für die Zahlung des Lohns und die sonstigen Arbeitsbedingungen verantwortlich ist.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland - Nachtrag zum Vertrag und A1-Bescheinigung

Bevor die Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland beginnt, müssen die Einzelheiten der Entsendung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Es ist wichtig, dem Arbeitsvertrag einen Anhang beizufügen, in dem unter anderem Ort und Zeit der Entsendung, der Aufgabenbereich, die Vergütung, der Umfang des Urlaubs und die Beschäftigungsbedingungen nach der Rückkehr nach Polen festgelegt werden.

Für einen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer ist es obligatorisch, eine A1-Bescheinigung zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein von der ZUS ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Ausland im polnischen Sozialversicherungssystem bleibt. Sie dient als Nachweis gegenüber den deutschen Behörden, dass die Entsendung rechtmäßig ist. Dieses Dokument sollte bei einer eventuellen Kontrolle in Deutschland mitgeführt werden.

In der Regel wird die Verpflichtung zur Einholung einer A1-Bescheinigung bei der Sozialversicherungsanstalt vom Arbeitgeber selbst erfüllt.

MiLoG - Deutsches Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern

Das MiLoG ist das deutsche Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern, das 2015 in Kraft getreten ist. Es regelt die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für Personen, die vorübergehend berufliche Aufgaben im Inland wahrnehmen. Hauptziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die Bestimmungen des MiLoG verhindern auch den Wettbewerb über niedrige Arbeitskosten. Nach dem MiLoG haben entsandte Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf dieselben Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen, die für deutsche Arbeitnehmer gelten. Dazu gehören deutsche Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und andere Fragen im Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach dem MiLoG sieht das deutsche Rechtssystem angemessene Sanktionen vor.

Rechte eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers

Ein nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer kommt daher in den Genuss deutscher Schutzbestimmungen. Diese betreffen:

Mindestlohn

- der Arbeitgeber ist verpflichtet, der entsandten Person mindestens den in Deutschland geltenden oder durch Branchentarifverträge festgelegten Mindestlohn zu zahlen. Dieser kann je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich sein;

Höchstarbeitszeit

- delegiert werden, umfassen deutsche Vorschriften über die Höchstzahl der Arbeitsstunden pro Tag und pro Woche;

Mindestdauer des Jahresurlaubs

- Die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der mindestens den deutschen Standards entspricht;

Schutz der Mutterschaft

- Schwangere Frauen sind vor der Kündigung ihres Arbeitsvertrags geschützt und in der Zeit von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung von der Arbeitspflicht befreit;

Sicherheit am Arbeitsplatz

- Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland gelten u.a. die Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung und die Kinder- und Jugendarbeitsschutzverordnung;

Krankenkasse

- Während der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Deutschland bleibt er in Polen krankenversicherungspflichtig. Zugang zum deutschen Gesundheitssystem erhält er auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte oder des S1-Dokuments - je nach Dauer des Auslandsaufenthalts.

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