
Wir möchten Sie auf einige wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Verkehrsdiensten hinweisen:
- Ab dem 01.12.2023 steigen die MAUT-Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland.
Sie gelten sowohl für Transporte von und nach Deutschland als auch für den Transit durch Deutschland in andere Länder. Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes durch den Bundestag, das die Bundesstraßenbenutzungsgebühren für Lkw um die Kosten der CO2-Emissionen erhöht.
- Die Bußgelder für das Versäumnis, Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Fahrer zu führen, betragen nach den neuen Vorschriften bis zu 30.000 PLN.
- Ab dem 01.11.2023 ist die Verwendung von Winterreifen in: Österreich, der Tschechischen Republik, Finnland, Frankreich und Norwegen, während in Bulgarien und Österreich auch Ketten vorgeschrieben sind.
- Seit Anfang November ist das IMI-System um die Möglichkeit erweitert worden, Meldungen für die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßenverkehr nach Norwegen abzugeben, so dass alle, die im Dreiländerverkehr und in der Kabotage innerhalb dieses Landes tätig sind, daran denken sollten, ihre Meldungen zu aktualisieren;
Sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Bedenken haben, können Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.