
Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz
Entsendung von Bauarbeitern in die Schweiz
Entsendung von Schweißern in die Schweiz
Entsendung von Monteuren in die Schweiz und von Arbeitnehmern aus anderen Sektoren
Pflichten des Arbeitgebers bei der Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz
Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne
Pflicht zur Benachrichtigung des entsandten Arbeitnehmers
Bezahlung der Dienstreisekosten und der Unterkunft in der Schweiz
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zur Entsendung in die Schweiz
Die Entsendung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr bedarf keiner vorherigen Überprüfung durch die Arbeitsmarktbehörden. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird daher von den kantonalen Behörden durchgeführt. Sie finden direkt beim Arbeitgeber oder am Arbeitsort der entsandten Person in der Schweiz statt. In der Regel wird der Arbeitgeber aufgefordert, die erforderlichen Informationen über die Entsendung von Arbeitnehmern zu erteilen. Er muss zum Beispiel nachweisen, dass die Meldung der Arbeitnehmer innerhalb der angegebenen Frist erfolgt ist, oder die tatsächliche Zahlung der Löhne und die Zahlung der Dienstreisekosten nachweisen.
Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Mindestlohnbestimmungen erfolgt durch paritätische Gremien oder dreiseitige Kommissionen. Darüber hinaus haben Arbeitnehmerschutzorganisationen die Möglichkeit, unabhängige Beschwerden einzureichen, wenn Verstöße gegen die in den Entsendegesetzen festgelegten Verpflichtungen festgestellt werden.
1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR ENTSENDUNG IN DIE SCHWEIZ:
Die Richtlinie 2018/957 selbst wurde in der Schweiz noch nicht umgesetzt, aber ähnliche Regelungen gibt es schon seit vielen Jahren.
In der Schweiz gibt es keinen landesweit festgelegten Mindestlohn.
Die Mindestlöhne sind für bestimmte Branchen in Hunderten von Tarifverträgen festgelegt (von denen einige allgemeinverbindlich sind und daher zwingend für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer gelten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder sein Schweizer Gastunternehmen dem Tarifvertrag beigetreten ist). Derzeit sind in der Schweiz mehr als 70 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Um zu beurteilen, ob ein Tarifvertrag für die in der Schweiz geleistete Arbeit gilt, muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Es wird immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein. Die wichtigsten allgemein gültigen Tarifverträge Die wichtigsten allgemein gültigen Tarifverträge betreffen die Einstellung von Arbeitnehmern, das Baugewerbe und das Hotel- und Gaststättengewerbe.
2. Ihre Verpflichtungen gegenüber den in die Schweiz entsandten Arbeitnehmern
Warum IMPOL wählen?
IMPOL, als ein Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen hat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu verwalten. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente und die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, so dass der Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter reibungslos verläuft und Ihre Arbeit abgeschlossen werden kann.
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Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Arbeitnehmerentsendung Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.
Verwaltung von Anträgen und Dokumentation
Je nach Ihren Bedürfnissen kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung in die Schweiz, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.
Unterstützung im Falle von Inspektionen
Wir intervenieren im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen, auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.
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Unsere Berater beantworten alle Fragen rund um die Arbeitnehmervertretung: