Entsendung nach Luxemburg

Der entsandte Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in der Regel im Ausland aus, während er im Großherzogtum Luxemburg für einen begrenzten Zeitraum berufliche Aufgaben gemäß den Bedingungen des Dienstvertrags wahrnimmt.

Während der Entsendung nach Luxemburg bleibt der ursprüngliche Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben, in Kraft. Dazu gehören das Recht auf Urlaub und die Vergütung. Diese darf nicht niedriger sein als der in Luxemburg geltende Mindestlohn. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer - je nach Art der Entsendung nach Luxemburg - Anspruch auf Erstattung der Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung haben.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg

Das entsendende Unternehmen muss eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in seinem Herkunftsland ausüben. Sie kann Arbeitnehmer in das luxemburgische Hoheitsgebiet entsenden, sofern zwischen ihr und dem Arbeitnehmer während der Entsendung ein kontinuierliches Arbeitsverhältnis besteht. Die Entsendung muss im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erfolgen, der sich auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich oder -gegenstand bezieht, zeitlich begrenzt ist und mit der Verwirklichung des Vertragsgegenstands endet.

Damit die Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg rechtmäßig erfolgen kann, muss der Arbeitgeber bestimmte Formalitäten einhalten.

Das entsendende Unternehmen muss spätestens dann eine Entsendungserklärung vorlegen, wenn der entsandte Arbeitnehmer seine Arbeit in Luxemburg aufnimmt. Außerdem muss beim CCSS das Formular A1 beantragt werden, ein Dokument, das die Meldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung des Herkunftslandes bestätigt.

Außerdem müssen Sie beim CCSS ein A1-Formular beantragen, ein Dokument, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer im Herkunftsland bei der Sozialversicherung gemeldet ist[1].

Wenn die entsandte Person länger als einen Monat im Großherzogtum Luxemburg arbeiten wird, muss der Arbeitgeber ihr vor ihrer Abreise die erforderlichen schriftlichen Unterlagen aushändigen.

Ein entsandter Arbeitnehmer, der nicht aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums stammt, muss zusätzlich eine vom Außenministerium ausgestellte einfache Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Alle amtlichen Dokumente sollten ins Französische oder Deutsche, eine der Amtssprachen Luxemburgs, übersetzt werden.

Entsendung von Fahrern nach Luxemburg

Die Verpflichtung, die Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit auf luxemburgischem Hoheitsgebiet anzumelden, gilt auch für Personen, die im grenzüberschreitenden Verkehr beschäftigt sind und Kabotagefahrten durchführen. Sie gilt jedoch nicht für den Transitverkehr oder für Fahrer, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Beförderungsleistungen erbringen (Eigentümer-Fahrer von Transportunternehmen).

Zu den Dokumenten, die ein in Luxemburg entsandter Fahrer im Fahrzeug mit sich führen muss, gehören - neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass - eine die IMI-Erklärung und der Arbeitsvertrag. Dieser kann ausdrucken, nachdem der Arbeitnehmer auf der speziellen Website angemeldet wurde. Weitere obligatorische Dokumente müssen auf der Meldeplattform hochgeladen werden.

Entsendung nach Luxemburg - Referenzperson

Im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg ist kein externer Vertreter erforderlich. Als "Bezugsperson" gilt eine natürliche oder juristische Person, die sich während der Dauer der Entsendung im Hoheitsgebiet dieses Landes aufhält und von dem entsendenden Unternehmen ausdrücklich als Verantwortlicher für die Zusammenarbeit mit der ITM und anderen zuständigen Behörden im Hinblick auf die Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen sowie für die Übermittlung und den Empfang von Dokumenten und/oder Mitteilungen benannt wurde.[2]

Die Funktion des Ansprechpartners kann daher von einem Mitarbeiter des beauftragenden Unternehmens, einem Rechtsanwalt usw. wahrgenommen werden, sofern er die oben genannten Anforderungen erfüllt. Die Bezugsperson ist nicht die juristische Person, die für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben verantwortlich ist.

  1. https://itm.public.lu/fr/questions-reponses/droit-travail/detachement-salaries.html
  2. https://itm.public.lu/fr/questions-reponses/droit-travail/detachement-salaries/a/a18.html

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