DELEGATION

Die Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland ist ein äußerst wichtiger Bestandteil der modernen Wirtschaft. Die zunehmende internationale Zusammenarbeit, die Globalisierung und die expandierenden Märkte veranlassen immer mehr Unternehmen dazu, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden. Im Zusammenhang mit diesem Prozess, der viele Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich bringt, ist es wichtig, die Grundlagen der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und die dafür geltenden Vorschriften zu verstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Auslandsentsendungen und der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland?

Obwohl die Begriffe: "Auslandsentsendung" und "Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland" umgangssprachlich oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen ihnen.

Die rechtliche Definition einer Delegation ist leider nicht explizit formuliert. Nach dem Arbeitsgesetzbuch müssen bei einer Geschäftsreise eines Arbeitnehmers, unter anderem ins Ausland, drei Bedingungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss eine Geschäftsreise antreten, während der Reise muss er eine geschäftliche Aufgabe erfüllen, und gleichzeitig muss sie außerhalb der Stadt, in der sich der Sitz des Arbeitgebers befindet, oder außerhalb des ständigen Arbeitsortes durchgeführt werden.

Im Gesetz fehlt eine Definition von Entsendung und Abordnung, obwohl der Gesetzgeber unterschiedliche Rechtsfolgen für Entsendung und Abordnung vorsieht.

Aufgrund gesonderter Regelungen wird davon ausgegangen, dass die Entsendung eines Arbeitnehmers z.B. ins Ausland nur gelegentlich und kurzfristig erfolgt und insgesamt nicht länger als drei Monate im Jahr dauern sollte. Im Gegensatz dazu bedeutet die Entsendung von Arbeitnehmern aufgrund der Auslegung des Gesetzes eine förmliche Änderung des Arbeitsortes und eine Änderung des Vertrags durch Vereinbarung der Parteien.

Ein entsandter Mitarbeiter kann für die Muttergesellschaft, ihre Tochtergesellschaft oder einen Geschäftspartner Projekte im Ausland durchführen. Infolgedessen kann er verpflichtet sein, die Regeln und Vorschriften des Landes, in das er entsandt wird, einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsbedingungen.

AEntG - Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern in Deutschland

Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland muss nicht nur in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht erfolgen, sondern auch mit den einschlägigen Vorschriften des Landes, in das der Arbeitnehmer zur Arbeit ins Ausland entsandt wird.

Ein gutes Beispiel ist das AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Dies ist das deutsche Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Es regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmer, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden. Hauptziel des AEntG ist es, sicherzustellen, dass ein nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen erhält, die denen für deutsche Arbeitnehmer in denselben Branchen entsprechen.

Das Entsendegesetz in Deutschland regelt unter anderem Aspekte des Arbeitslebens wie Höchstarbeitszeiten, Pausen, Urlaub, bundesweite Tarifverträge, Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Änderung der Bestimmung über Geschäftsreisen ausländischer Fahrer

Im Februar 2022 wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung des so genannten Mobilitätspakets eine Änderung der Bestimmung über Geschäftsreisen ausländischer Fahrer im internationalen Verkehr eingeführt. Danach wurde der ausländische Straßenverkehr von der Definition einer Dienstreise ausgenommen. Ab dem 2. Februar 2022 umfasst der Begriff der Geschäftsreise eines Fahrers jede im Rahmen des inländischen Straßenverkehrs ausgeführte geschäftliche Aufgabe, die in der Durchführung eines Straßenverkehrs auf Anweisung des Arbeitgebers oder in der Abfahrt zu dessen Durchführung außerhalb festgelegter Orte oder Plätze besteht.

Aufgrund der Unklarheit bezüglich der Geschäftsreisen ausländischer Fahrer gilt nach Auffassung des Infrastrukturministeriums und der obersten Arbeitsaufsichtsbehörde die gesamte vom Fahrer durchgeführte Beförderung, einschließlich der inländischen Streckenabschnitte, als grenzüberschreitender Verkehr, da sie mit dem Auslandsverkehr zusammenhängt. Folglich dürfen nur Fahrer, die ausschließlich im inländischen Straßenverkehr tätig sind, Geschäftsreisen durchführen.

Impol - Unterstützung bei der Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland

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Wir führen für Sie eine Analyse der Mobilität der für Auslandsprojekte entsandten Arbeitnehmer durch. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die dem Arbeitgeber auferlegten Pflichten zu verstehen und bereiten die notwendigen Dokumente vor, wie z. B. die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern, und informieren Sie über alle rechtlichen Fragen.

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz für unsere Kunden, so dass Sie sich darauf verlassen können, dass wir Ihnen bei einem breiten Spektrum potenzieller Probleme der Arbeitnehmermobilität helfen.

Wir helfen bei Verhandlungen mit einem Kunden oder einem ausländischen Arbeitgeber, z. B. in Frankreich, buchen Unterkünfte und fordern zu viel gezahlte Mehrwertsteuer in der EU für Kosten wie Autobahntore, Tanken, Parken, Hotelmiete zurück.

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