Check!!! Wichtige Änderungen der Entsendevorschriften in Frankreich. Juni 2019.

Am 5. Juni 2019 wurde in Frankreich ein neues Dekret zur Änderung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern in die Französische Republik veröffentlicht. Das Dekret präzisiert das "Macron-Gesetz" (ed. Loi Macron), das seit fast drei Jahren in Kraft ist, und verschärft damit die Strafen auch für illegale Arbeit.
Die geänderten Vorschriften treten schrittweise am Tag nach der Verkündung des neuen Dekrets durch die französischen Behörden, d. h. am 6. Juni 2019, in Kraft und werden bis zum 1. Juli 2019 sukzessive in verschiedenen Bereichen umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen sind:
  • Übermittlung von Stundensatzdaten (statt Bruttomonatsgehalt) durch den ausländischen Arbeitgeber,
  • Angabe der Daten des Auftraggebers (einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers),
  • bei Verstößen gegen die Entsende- bzw. Schwarzarbeitsbestimmungen nur bis zu 3 Tage nach Erhalt der Vorladung die Möglichkeit zur Erklärung! Wird keine Klärung herbeigeführt oder keine angemessene Erklärung abgegeben, wird die Möglichkeit zur Erbringung von Dienstleistungen für mindestens einen Monat ausgesetzt.
  • Der Auftragnehmer muss bei der Überprüfung der Gegenpartei die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Nach der Änderung legt der Auftragnehmer eine Empfangsbestätigung des Dokuments aus dem SIPSI-System und eine ehrenwörtliche Erklärung vor, in der er bestätigt, dass er gegebenenfalls die fälligen Beträge für Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Buchungsregeln verhängt werden können, gezahlt hat.
  • normalisierter Zugang zum Vertreter des Arbeitgebers während des Dienstes in Frankreich,
  • Verzicht auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Entsendungserklärung, Ernennung eines Bevollmächtigten für eine größere Gruppe von entsandten Arbeitnehmern wie Künstler, Sportler, Akademiker oder Auszubildende.
  • die derzeitige Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage von Unterlagen bei den Kontrolldiensten mit geringfügigen Zugeständnissen.

Was weitere Einzelheiten der Änderung betrifft, so können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um die aktuellen Formalitäten für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zu besprechen.

Das Impolu-Team

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