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Entsendung von Arbeitnehmern nach Ungarn

Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland ist immer mit bestimmten Formalitäten verbunden. Das ist auch in Ungarn nicht anders, das als Mitgliedstaat der Europäischen Union von den entsendenden Unternehmen verlangt, dass sie die Vorschriften des nationalen und des EU-Rechts einhalten.

Zunächst einmal sollte man wissen, was eine Entsendung eigentlich ist. Wir sprechen von einer Entsendung, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in das Hoheitsgebiet eines anderen
EU-Mitgliedstaates entsendet. Obwohl das Arbeitsverhältnis unverändert bleibt, fallen die mit der Entsendung verbundenen Pflichten weitgehend dem entsendenden Unternehmen zu.

Eines der wichtigsten Dokumente, die ein Arbeitnehmer nach Ungarn mitbringen sollte, ist die A1-Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass er weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Entsendestaates unterliegt. Dies ist ein wesentliches Dokument für Kontrollen, und sein Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich der Verpflichtung zur Beitragszahlung in Ungarn.

Vor Beginn der Arbeit muss das Unternehmen die Entsendung bei der ungarischen Behörde über eine elektronische Plattform anmelden. Die Meldung muss unter anderem die Daten des Arbeitgebers, die Daten des Arbeitnehmers, den Arbeitsort und die voraussichtliche Dauer der Entsendung enthalten. Wichtig ist auch, dass im Unternehmen während der gesamten Dauer der Arbeitsüberlassung eine Kontaktperson zur Verfügung stehen muss, die mit den ungarischen Aufsichtsbehörden in Verbindung steht.

Für die Entsendung von Drittstaatsangehörigen – von außerhalb der EU – gibt es zusätzliche Anforderungen. Zunächst einmal müssen sie einen legalen Wohnsitz und eine legale Beschäftigung im Entsendestaat haben, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für ihre Arbeit im ungarischen Hoheitsgebiet erfüllt sind. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Dokumente zu beschaffen, die die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen belegen.

Selbständige, die in Ungarn Dienstleistungen erbringen wollen, müssen auch die tatsächliche Tätigkeit in ihrem Heimatland dokumentieren und nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis mit dem Empfänger der Dienstleistungen besteht. In bestimmten Branchen können auch zusätzliche Registrierungsanforderungen gelten.

Zu beachten sind auch die so genannten Mindestbeschäftigungsbedingungen, d. h. die Notwendigkeit, den Arbeitnehmern Löhne und Arbeitsbedingungen zu bieten, die dem ungarischen Recht entsprechen. Dazu gehören Fragen wie Mindeststundenlöhne, Arbeitszeitbegrenzungen, Pausen oder Gesundheits- und Sicherheitsschutz.

Die Entsendung von Mitarbeitern nach Ungarn ist ein Prozess, der Kenntnisse der Vorschriften und eine angemessene Vorbereitung erfordert. Wir helfen unseren Kunden in allen Phasen dieses Verfahrens – von der Analyse der Dokumente bis zur laufenden Unterstützung während des Projekts. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine Entsendung planen oder diese an einen Fachmann auslagern möchten. Dank uns können Sie sicher sein, dass alles rechtmäßig, ohne Stress und unnötige Formalitäten abläuft.

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IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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