
Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien
Spanien ist eines der beliebtesten Ziele für die Entsendung von Arbeitnehmern, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe oder dem Transportwesen. Als Land der Europäischen Union bietet es günstige Bedingungen für ausländische Unternehmen, stellt aber auch besondere formale Anforderungen an Unternehmer, die Arbeitnehmer in sein Hoheitsgebiet entsenden.
Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien - wichtige Informationen
Um einen Arbeitnehmer rechtmäßig nach Spanien zu entsenden, muss ein Unternehmen sowohl die EU-Anforderungen (Richtlinie 96/71/EG und 2014/67/EU) als auch die lokalen Vorschriften einhalten. Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören:
- Meldung der Entsendung – die Entsendung des Arbeitnehmers muss dem spanischen Arbeitsministerium vor Beginn der Arbeit gemeldet werden
- Ernennung eines Vertreters – Das entsendende Unternehmen muss eine Kontaktperson (Vertreter) mit Wohnsitz in Spanien benennen, die während der Entsendung für den Kontakt mit den spanischen Behörden zuständig ist.
- Arbeitsbedingungen – der Arbeitnehmer muss nach den spanischen Mindestlöhnen oder den in der Region oder Branche geltenden Tarifverträgen (convenios colectivos) bezahlt werden.
- Dokumentation – Dokumente wie der Arbeitsvertrag, das A1-Formular, die Bestätigung der Entsendungsmeldung, die Bestätigung der Lohnzahlung und der Nachweis der Anmeldung des Arbeitnehmers (falls vor Ort erforderlich) sollten am Arbeitsplatz aufbewahrt werden.
Registrierung bei REA - eine Verpflichtung für Unternehmen der Bauindustrie
Handelt es sich um eine Entsendung in die Baubranche, muss das Unternehmen im spanischen REA (Registro de Empresas Acreditadas) – oder Register der akkreditierten Unternehmen – eingetragen sein. Der Zweck dieses Registers ist es, zu bestätigen, dass das Unternehmen die spanischen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhält und die Arbeitnehmer gemäß den geltenden Normen beschäftigt.
- Die Anmeldung muss in der Region erfolgen, in der die Arbeit ausgeführt wird.
- Das Verfahren kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, so dass es ratsam ist, im Voraus damit zu beginnen.
- Die REA-Nummer wird von vielen Auftragnehmern verlangt und bei Inspektionen häufig überprüft.
Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Spanien
Die Entsendung von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Spanien ist möglich, aber mit zusätzlichen Verpflichtungen verbunden. Der Arbeitnehmer muss einen legalen Wohnsitz und eine legale Beschäftigung in Polen haben und durch das Sozialversicherungssystem abgesichert sein. Die spanischen Behörden können zusätzliche Dokumente oder Genehmigungen verlangen – insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Entsendung von Selbstständigen nach Spanien
Einzelunternehmer können in Spanien nach dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU Dienstleistungen erbringen. In bestimmten Sektoren (z. B. Bauwesen, Installationen, technische Dienstleistungen) können jedoch zusätzliche Anmeldungen, eine Registrierung bei der REA oder die Einhaltung lokaler beruflicher Anforderungen erforderlich sein.
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