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Entsendung von Arbeitnehmern nach Slowenien

Slowenien ist für polnische Unternehmen ein immer häufigeres Ziel für die Entsendung von Arbeitnehmern. Als Mitglied der Europäischen Union bietet das Land stabile Beschäftigungsbedingungen und transparente Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Slowenien - wichtige Informationen

Polnische Unternehmen können legal Arbeitnehmer nach Slowenien entsenden, solange sie die Richtlinie 96/71/EG und die lokalen Vorschriften einhalten. Die wichtigsten Fragen sind:

  • Meldung der Entsendung – die Entsendung des Arbeitnehmers muss dem slowenischen Arbeitsamt vor Beginn der Arbeit gemeldet werden.
  • Arbeitszeit und Entlohnung – Entsandte Arbeitnehmer müssen mindestens nach den in Slowenien geltenden Mindestlohnsätzen bezahlt werden. Außerdem müssen die örtlichen Vorschriften über Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub eingehalten werden.
  • Unterkunftsbedingungen: Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung, muss diese bestimmten Qualitäts- und Hygienestandards entsprechen.
  • Dokumentation – Während der gesamten Dauer der Abordnung müssen Dokumente wie der Arbeitsvertrag, die Entsendungserklärung, die A1-Bescheinigung und die Bestätigung über die Lohnzahlung am Arbeitsort aufbewahrt werden.

Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Slowenien

Die Entsendung von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Slowenien ist möglich, erfordert aber zusätzliche Formalitäten. Der Arbeitnehmer muss sich legal in Polen aufhalten und dort arbeiten und die im slowenischen Migrationsrecht vorgesehenen Bedingungen erfüllen. Oft ist es notwendig, eine Arbeitserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltskarte in Slowenien zu erhalten.

Entsendung von Selbstständigen nach Slowenien

Personen, die in Polen geschäftlich tätig sind, können in Slowenien Dienstleistungen nach dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in der EU erbringen. In bestimmten Sektoren (z. B. im Baugewerbe) können jedoch zusätzliche Registrierungen oder Anmeldungen bei slowenischen Institutionen erforderlich sein.

Warum IMPOL wählen?

IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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