Auslandsdelegation in Österreich

Mit der zunehmenden Mobilität der Arbeitskräfte ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland für viele Unternehmen zur gängigen Praxis geworden. Österreich ist als wirtschaftsstarkes Land ein attraktiver Markt und daher ein häufiges Ziel für solche Reisen. Bei einer Entsendung nach Österreich ist eine Reihe von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Bei einer Entsendung nach Österreich ist eine Reihe von Vorschriften und Regelungen zu beachten.

Meldung der Delegation nach Österreich - Formular ZKO 3

Die Anmeldung einer ausländischen Delegation in Österreich ist der erste obligatorische Schritt im Entsendungsprozess. Nach den neuen Vorschriften muss jede Entsendung eines Mitarbeiters in dieses Land mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. Im Falle von Entsendungen wird das Formular ZKO3 verwendet.

Eine wichtige Erleichterung ist die Möglichkeit, eine „Rahmenerklärung“ für alle Delegationen in Österreich abzugeben, die denselben Auftraggeber betreffen und innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden. Darüber hinaus kann für Delegationen, die die Erbringung der gleichen Art von Dienstleistungen, aber für verschiedene Auftraggeber innerhalb einer Woche vorsehen, eine „Sammelmeldung“ verwendet werden. In diesem Fall wird dem Formular eine Liste der Auftraggeber beigefügt. Jede nachträgliche Änderung der in der Meldung angegebenen Umstände muss mit Hilfe des Formulars eigenes Formular

Mindestlohn

In Österreich wird die Höhe der Mindestlöhne durch Tarifverträge festgelegt. Sie hängt u.a. von der Branche und der Art der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit ab. Diese Regelungen gelten auch für entsandte Personen, d.h. die entsandte Person muss mindestens den Mindestlohn nach dem jeweiligen österreichischen Kollektivvertrag erhalten.

Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung müssen den entsandten Arbeitnehmern gemäß den österreichischen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen erstattet werden. Stellt der entsendende Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung, muss diese bestimmte Mindeststandards erfüllen, wie z. B. Zugang zu Tageslicht, Kücheneinrichtungen, ausreichende Heizung usw.

Arbeitszeiten und Urlaub

Auch bei kurzfristigen Entsendungen nach Österreich sind die österreichischen Arbeitszeitregelungen, die Gesetze, Verordnungen und Kollektivverträge sowie den Arbeitsschutz umfassen, einzuhalten. Dauert die Entsendung länger als 12 Monate, gilt das gesamte österreichische Arbeitsrecht, sofern es für den Arbeitnehmer günstiger ist als das Recht des Staates, aus dem die Entsendung nach Österreich erfolgt. Ausgenommen hiervon sind die Bestimmungen über die Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufbewahrung der Delegationsunterlagen in Österreich

Für eine eventuelle Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Entsendung müssen die entsprechenden Unterlagen aufbewahrt werden, um den österreichischen Kontrollbehörden zugänglich zu sein. Die wichtigsten davon sind (je nach Einzelfall): eine Kopie der Entsendungsmitteilung, der Arbeitsvertrag oder Unterlagen, die die wesentlichen Vertragsbestimmungen enthalten, Unterlagen zur tariflichen Einstufung der Löhne, Lohnunterlagen im Zusammenhang mit Zulagen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Nachweis der Lohnzahlung, Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, A1-Bescheinigung oder gleichwertige Dokumente.

Ausländische Delegationen in Österreich - andere anwendbare Regeln

Eine Auslandsentsendung nach Österreich ist mit der Forderung nach angemessener Bezahlung und Arbeitsbedingungen verbunden. Darüber hinaus gibt es spezifische Bestimmungen, die unter anderem die Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten betreffen.

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