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Entsendung von Arbeitnehmern nach Lettland

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Lettland ist ein Prozess, der es Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, auf dem lettischen Staatsgebiet vorübergehend Dienstleistungen zu erbringen. Eine wichtige Voraussetzung für eine legale Entsendung ist die Aufrechterhaltung einer echten Beschäftigungsbeziehung zum Entsendeland und die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem lettischen Arbeitsrecht und den Vorschriften über die Beschäftigung von Ausländern.

Die Rechtsgrundlage für entsandte Arbeitnehmer ist die Richtlinie 2014/67/EU, die in lettisches Recht umgesetzt wurde. Der entsendende Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer bei den zuständigen Trägern in Lettland anmelden, noch bevor die Arbeit aufgenommen wird. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Löhne gemäß den lokalen Mindestsätzen gezahlt werden, dass die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden und dass eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, sofern der Arbeitgeber dies organisiert.

Bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürgern) ist es zusätzlich zu den Standardanforderungen für die Meldung der Entsendung erforderlich, dass die Arbeitnehmer einen rechtmäßigen Wohnsitz und einen Beschäftigungstitel im Entsendeland haben. Die lettischen Rechtsvorschriften verlangen, dass diese Arbeitnehmer vor der Entsendung mindestens drei Monate lang legal beschäftigt waren. Außerdem ist zu beachten, dass in einigen Fällen zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden müssen, z. B. in Branchen mit besonderen Vorschriften.

Selbstständige ohne Angestellte, die in Lettland Dienstleistungen erbringen wollen, müssen sich nicht registrieren lassen. Stattdessen müssen sie im Falle einer Arbeitsinspektion nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland tatsächlich geschäftlich tätig sind und die Anforderungen für Unternehmer in Lettland erfüllen. Für Selbstständige aus Nicht-EU-Ländern kann das Verfahren komplexer sein und zusätzliche Formalitäten erfordern.

Arbeitgeber, die eine Entsendung von Arbeitnehmern nach Lettland planen, sollten auch an die Verpflichtung denken, eine A1-Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass der Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem des Entsendestaates unterliegt. Das Fehlen dieses Dokuments kann zu Verwaltungsproblemen und dem Risiko der Doppelbesteuerung führen.

Unser Unternehmen ist auf die umfassende Unterstützung bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Lettland spezialisiert – von der Analyse der Situation über die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Meldung an die zuständigen Institutionen. Wenn Sie ein Projekt in Lettland planen, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne dabei, die Einhaltung der lokalen Vorschriften und die Sicherheit Ihres Teams zu gewährleisten.

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IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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