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Entsendung von Arbeitnehmern nach Kroatien

Kroatien ist als Mitglied der Europäischen Union ein attraktives Ziel für Unternehmen, die vorübergehend Dienstleistungen im Ausland erbringen wollen. Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Kroatien erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter Bedingungen und Formalitäten nach kroatischem Arbeitsrecht.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Kroatien - wichtige Informationen

Polnische Unternehmen können legal Arbeitnehmer nach Kroatien entsenden, sofern sie die EU-Vorschriften und die lokalen Bestimmungen einhalten. Hier sind die wichtigsten Regeln:

  • Meldung der Entsendung – Vor Aufnahme der Arbeit muss die Entsendung dem kroatischen Arbeitsministerium gemeldet werden. Diese Meldung sollte Angaben zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer sowie zu Ort und Zeit der zu verrichtenden Arbeit enthalten
  • Arbeitsbedingungen – Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den in Kroatien geltenden Mindestlohn erhalten und die Arbeitsbedingungen müssen den lokalen Rechtsvorschriften
    entsprechen (z. B. in Bezug auf Arbeitszeit, Ruhezeiten und Urlaub).
  • Unterkunft – Wenn der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellt, muss diese den Mindeststandards entsprechen und ordnungsgemäß dokumentiert sein.
  • Unterlagen am Arbeitsort – Es ist notwendig, Unterlagen am Arbeitsort aufzubewahren, z. B. den Arbeitsvertrag, das Formular A1, den Nachweis der Lohnzahlung und die Entsendeerklärung.

Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Kroatien

Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten können von Polen aus nach Kroatien entsandt werden, sofern sie einen legalen Wohnsitz und eine Beschäftigung auf dem Gebiet der Republik Polen haben. Darüber hinaus können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, um in Kroatien zu arbeiten, insbesondere bei einer langfristigen Entsendung oder im Falle von Kontrollen durch die Behörden.

Warum IMPOL wählen?

IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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