Delegation nach Italien

Italien hat mit dem Dekret Nr. 170 des italienischen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. August 2021 neue Verpflichtungen für Unternehmen eingeführt, die Arbeitnehmer in das italienische Hoheitsgebiet entsenden. Es wurden auch Bestimmungen zur Begründung der Meldung einer langfristigen Entsendung eingeführt. Diese Änderungen sind für polnische Unternehmen, die eine Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien planen, von großer Bedeutung. Es ist wichtig, die aktuellen Anforderungen zu verstehen, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften zu gewährleisten und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Neue Zuständigkeiten und Anforderungen für die Entsendung nach Italien

Verpflichtet zur Durchführung dieses Verfahrens ist das Unternehmen, das seine Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates entsendet, und zwar entweder an den Hauptsitz des anderen Unternehmens oder an dessen Organisationseinheit im Ausland, z. B. an die ausländische Niederlassung des entsendenden Unternehmens. Um eine Meldung zu machen, ist es notwendig, ein Benutzerprofil auf einem speziellen Portal zu erstellen. Dieses Profil wird benannt und der Person zugewiesen. In einem zweiten Schritt wird ihm das Profil des entsendenden Unternehmens zugewiesen.

Delegation in Italien - welche Daten sind meldepflichtig?

In der Meldung des Mitarbeiters der Delegation nach Italien müssen folgende Angaben gemacht werden

  • Identifikationsdaten des beauftragenden Unternehmens;
  • persönliche Daten der entsandten Arbeitnehmer, einschließlich Name, Position, polnische Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit;
  • das Anfangs- und Enddatum der Buchung;
  • den Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden;
  • Spezifikation der Art der zu erbringenden Dienstleistungen;
  • Angaben zu dem Unternehmen, an das die Arbeitnehmer entsandt werden, wie z. B. Geburtsdatum und -ort des Geschäftsführers der italienischen Einheit und seine persönliche Steuernummer. Diese Angaben können, sofern sie nicht vom Dienstleistungsempfänger stammen, aus dem Unternehmensregister entnommen werden. Das Visadokument, das einem Auszug aus dem KRS entspricht, ist online gegen eine Gebühr erhältlich.

Delegation von Fahrern in Italien

Italien hat mit dem Gesetzesdekret Nr. 27 vom 23. Februar 2023 seine Vorschriften über die Entsendung von Fahrern im internationalen Straßenverkehr, die so genannte Kabotage, mit der EU-Richtlinie in Einklang gebracht. Die neuen Vorschriften, die am 20. März letzten Jahres mit der Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt in Kraft traten, sehen neue Verpflichtungen für Unternehmen und Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.

Gemäß dem Dekret 67/2023 müssen Transportunternehmen, die Fahrer nach Italien entsenden, spätestens zu Beginn der Entsendung nach Italien eine spezielle Erklärung über das IMI-System einreichen. Die Erklärung enthält Informationen über das Transportunternehmen, den Fahrer, den Entsendungszeitraum, die Art des Transports und die Fahrzeuge. Wenn sich diese Angaben ändern, hat das Unternehmen 5 Tage Zeit, sie zu aktualisieren.

Nach den neuen Vorschriften muss der Fahrer nicht nur eine Kopie der Erklärung an Bord mitführen, sondern auch andere Dokumente, die sich auf die Beförderung innerhalb des Landes beziehen und bei Kontrollen vorgelegt werden müssen. Im Falle der Kabotage muss nachgewiesen werden, dass eine grenzüberschreitende Beförderung nach Italien vorausgegangen ist, und es müssen Unterlagen über die Kabotagebeförderung vorgelegt werden.

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften wird streng geahndet.

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Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

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Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendungsverpflichtungen zu belegen. Als vereidigtes Übersetzungsbüro Polnisch-Französisch und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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