
Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien
In Belgien wurden die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 97/71/EG und zur Verhinderung von Missbrauch bereits eingeführt und werden nun von den belgischen Arbeitsbehörden genauestens überwacht. Die Arbeitsaufsichtsbehörden prüfen die Konformität der Unterbringungsbedingungen der Arbeitnehmer und die Einhaltung der Anforderungen an die Beschäftigungsbedingungen im Rahmen der allgemein anerkannten Tarifverträge. Unternehmer, die beabsichtigen, Arbeitnehmer nach Belgien zu entsenden, sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und die geltenden Rechtsvorschriften einhalten.
Regeln für die Entsendung eines Arbeitnehmers nach Belgien
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien sind insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Tarifverträgen, der Sozialversicherung und den für das belgische Rechtssystem spezifischen Limos-Anmelde- und Anwesenheitsregeln zu beachten.
Die Entsendung eines Arbeitnehmers nach Belgien basiert auf dem Abschluss eines Vertrags mit dem belgischen Arbeitgeber. Es ist zu beachten, dass nur registrierte und anerkannte Personalvermittlungsagenturen in Belgien berechtigt sind, Arbeitnehmer zu vermitteln. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Art der während des Entsendungszeitraums zu verrichtenden Arbeit genau zu beschreiben.
Bedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien
Die Mindestbeschäftigungsbedingungen innerhalb Belgiens sind detaillierter geregelt, als es aus der Richtlinie 2014/67/EU hervorgeht. Die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer, die vom Tarifvertrag abhängen, betreffen unter anderem die Höchstarbeitszeit, die Mindestruhezeit, bezahlten Urlaub, Feiertage und freie Tage. Sie umfassen die Bruttovergütung gemäß dem Geltungsbereich des Arbeitsvertrags (mit Zuschlägen für Überstunden, Prämien, Schichtarbeit), die Bedingungen für die Beschäftigung durch Vermittlungsagenturen, die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, den besonderen Schutz von Schwangeren, jungen Müttern und Kindern, die Gleichstellung der Geschlechter, die Unterkunftsbedingungen (sofern vom Arbeitgeber angeboten) und die Sätze für Zulagen oder die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten.
Das Formular A1 bestätigt, dass ein in Belgien entsandter Arbeitnehmer dem polnischen Versicherungsrecht unterliegt.
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Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.
Verwaltung von Anträgen und Unterlagen
Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.
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Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Entsendungsverpflichtungen zur Verfügung. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.
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Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung: