Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien – die wichtigsten Arbeitgeberpflichten

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien wird für polnische Bau-, Installations-, Technik- und Industrieunternehmen zunehmend interessant. Spanien ist ein beliebtes Ziel für internationale Projekte, stellt jedoch eine Reihe formaler und rechtlicher Anforderungen an Arbeitgeber. Um Mitarbeiter rechtskonform nach Spanien zu entsenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – darunter die Registrierung des Unternehmens im REA-Register, die ordnungsgemäße Entsendemeldung sowie die Einhaltung der spanischen Arbeitsschutzvorschriften.

Registrierung im REA – verpflichtender Schritt vor Arbeitsbeginn in Spanien

Wenn Sie planen, Arbeitnehmer im Bausektor nach Spanien zu entsenden, muss Ihr Unternehmen in das REA (Registro de Empresas Acreditadas) eingetragen sein – das spanische Register für Unternehmen, die zur Erbringung von Bauleistungen berechtigt sind. Diese Verpflichtung gilt auch für ausländische Firmen.

Die REA-Registrierung ist verpflichtend, wenn:

  • das Unternehmen Bauarbeiten in Spanien ausführen möchte (auch vorübergehend
  • die Mitarbeiter ein Projekt in einer der spanischen autonomen Gemeinschaften umsetzen

Der Antrag auf REA muss in der Region gestellt werden, in der die Arbeiten durchgeführt werden. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem:

  • Nachweis über die rechtmäßige wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens
  • Nachweise über absolvierte Arbeitsschutzschulungen gemäß spanischem Recht
  • Benennung eines lokalen Vertreters in Spanien (Bevollmächtigter)

Arbeitsschutz in Spanien – Schulungen, Dokumentation, Ausstattung

Spanien nimmt Arbeitsschutz – insbesondere auf Baustellen – sehr ernst. Arbeitgeber, die Mitarbeiter entsenden, müssen sicherstellen:

  • Arbeitsschutzschulungen in Spanien – häufig sind Zertifikate in spanischer Sprache erforderlich, die mit dem spanischen Arbeitsrecht übereinstimmen
  • Schutzkleidung und PSA – Helme, Sicherheitsschuhe, Warnwesten gemäß den in Spanien geltenden Normen
  • Arbeitsschutzdokumentation – z. B. der Plan de Seguridad y Salud (Sicherheits- und Gesundheitsplan für die jeweilige Baustelle), der von Hauptauftragnehmern verlangt wird
  • Ärztliche Bescheinigungen in spanischer Sprache – akzeptiert von den lokalen Arbeitsschutzbehörden

Brak wymaganych dokumentów lub odpowiednich szkoleń może skutkować niedopuszczeniem pracow
Das Fehlen erforderlicher Dokumente oder Schulungen kann dazu führen, dass ein Mitarbeiter vom Bauleiter oder der spanischen Arbeitsinspektion nicht zur Arbeit zugelassen wird.

Strafen und Risiken – was droht bei Pflichtverletzungen?

Unterlassene REA-Registrierung, fehlerhafte Entsendemeldung oder Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorgaben können folgende Konsequenzen haben:

  • Geldstrafen durch die spanische Arbeitsaufsicht
  • Sofortiger Baustopp
  • Gesamtschuldnerische Haftung von Auftragnehmer und Bauherr

Entsendung nach Spanien – mit uns ohne Stress

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien im Jahr 2025 ist ein mehrstufiger Prozess, der fundierte Kenntnisse der lokalen Vorschriften erfordert. Die Entsendemeldung, die REA-Registrierung, Arbeitsschutzanforderungen und der Vertreter in Spanien – das sind nur einige der Verpflichtungen, die jedes Unternehmen erfüllen muss.

Das Team von IMPOL übernimmt für Sie die komplette Abwicklung der Entsendung nach Spanien:
– Wir registrieren Ihr Unternehmen im REA
– Wir benennen einen lokalen Vertreter
– Wir erstellen die erforderliche Arbeitsschutzdokumentation
– Wir melden Ihre Mitarbeiter gemäß den spanischen Vorschriften an

Dank unserer Unterstützung können Ihre Mitarbeiter legal, sicher und pünktlich in Spanien arbeiten – ohne Risiko von Strafen oder Baustopps.

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