MwSt.-Erstattungen aus dem Ausland – wie kann die MwSt. im Jahr 2025 zurückgefordert werden?

Mehrwertsteuererstattung im Ausland

Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie die Mehrwertsteuer im Ausland für dort entstandene Geschäftsausgaben zurückfordern können. Dazu gehören die Kosten für Kraftstoff, Unterkunft, Wartungsdienste oder die Miete von Geräten. Wenn Sie unternehmerisch tätig sind und Rechnungen aus anderen Ländern haben, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer haben.

In diesem Artikel erklären wir, wer die Mehrwertsteuer von der EU zurückfordern kann, wofür die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden kann, wie das Verfahren aussieht und warum es sich lohnt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wer kann eine Mehrwertsteuererstattung aus dem Ausland beantragen?

Mehrwertsteuererstattungen aus dem Ausland können von in Polen registrierten Unternehmen beantragt werden, die:

  • keinen eingetragenen oder ständigen Geschäftssitz im Land der Erstattung haben
  • die in Polen mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben
  • über Rechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer verfügen

Diese Option wird am häufigsten von Unternehmen genutzt:

  • Transport und Logistik,
  • Konstruktion und Installation,
  • die sich mit der Entsendung von Arbeitnehmern befassen,
  • Erbringung von Wartungs- oder Montageleistungen in der EU,
  • Teilnahme an Messen und Branchenveranstaltungen.

Von welchen Ländern kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden?

Die Mehrwertsteuererstattung gilt für die meisten Länder der Europäischen Union, darunter auch für Deutschland:

  • Deutschland (Mehrwertsteuer aus DE)
  • Frankreich (Mehrwertsteuer aus FR)
  • Niederlande (Mehrwertsteuer aus NL)
  • Österreich (Mehrwertsteuer aus AT)
  • Belgien, Italien, Spanien und viele andere

Wofür kann die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werden?

Die häufigsten Ausgaben, für die die Mehrwertsteuer aus dem Ausland erstattet werden kann, sind:

  • Kraftstoff und Mautgebühren,
  • Unterkünfte und Hotels,
  • Wartungs- und Reparaturdienste,
  • Vermietung von Geräten und Fahrzeugen,
  • Teilnahme an Messen und Branchenveranstaltungen,
  • Kauf von Verbrauchsmaterial.

Mehrwertsteuerrückerstattung aus dem Ausland – was können wir für Sie tun?

Unser Unternehmen bietet einen umfassenden Service zur Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer für Unternehmen. Wir befassen uns mit:

  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags
  • Kontakt mit ausländischen Behörden
  • Verfolgung von Fristen und Dokumentation
  • Maximierung der Höhe der Rendite

Warum die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer?

  • Echte Einsparungen – Unternehmen gewinnen Tausende von Euro pro Jahr zurück
  • Sicheres Verfahren – legales und etabliertes EU-Verfahren
  • Fast kein Papierkram auf Ihrer Seite – wir erledigen alles für Sie

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Haben Sie Rechnungen aus dem Ausland? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen kostenlos, ob und wie viel Sie zurückerhalten können!

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