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Entsendung von Arbeitnehmern in die Slowakei - was sollten Sie vor der Arbeit im Ausland wissen?

Planen Sie die Entsendung von Arbeitnehmern in die Slowakei? Es lohnt sich, dafür zu sorgen, dass der gesamte Prozess in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt wird. Die Entsendung in die Slowakei ist nicht nur eine organisatorische Angelegenheit, sondern bringt auch eine Reihe von formalen Verpflichtungen mit sich, deren Nichteinhaltung zu Kontrollen oder Strafen führen kann.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hat die Slowakei die EU-Richtlinien über die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen umgesetzt. Das bedeutet, dass das entsendende Unternehmen die Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde – in diesem Fall der slowakischen Arbeitsaufsichtsbehörde – anmelden muss, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen. Die Meldung sollte Angaben sowohl zum entsendenden Unternehmen als auch zu den Arbeitnehmern selbst, zur Art ihrer Aufgaben und zur voraussichtlichen Dauer ihrer Tätigkeit in der Slowakei enthalten.

Eines der wichtigsten Dokumente im Entsendungsprozess ist das Formular A1, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Das Fehlen dieses Dokuments kann im Falle einer Kontrolle schwerwiegende Folgen haben – sowohl in finanzieller als auch in administrativer Hinsicht.

Bei Personen aus Drittländern, d. h. außerhalb der EU, ist das Entsendungsverfahren komplexer. Zunächst muss nachgewiesen werden, dass die Person sich rechtmäßig im Entsendestaat aufhält und dort arbeitet und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass es möglich ist, in der Slowakei weiterzuarbeiten, ohne gegen die dortigen Einwanderungsbestimmungen zu verstoßen.

Die Situation für Selbstständige ist etwas anders. Um in der Slowakei Dienstleistungen erbringen zu können, muss ein Selbständiger nachweisen, dass er in seinem Heimatland ein lebensfähiges und aktives Unternehmen hat. Es ist auch zu bedenken, dass die Slowakei zusätzliche Anmeldungen oder Eintragungen in Berufsregister verlangen kann, insbesondere für spezialisierte Dienstleistungen.

Bei einer Entsendung in die Slowakei ist auch darauf zu achten, dass die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als nach lokalem Recht vorgeschrieben. Dazu gehören Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder Urlaubsansprüche.

Die Komplexität der Verfahren kann überwältigend sein – deshalb sollten Sie einem Unternehmen vertrauen, das sich damit auskennt. Unser Team unterstützt Unternehmer umfassend bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Slowakei – von der Überprüfung der Dokumente über die Bewerbung bis hin zur laufenden administrativen Betreuung. Wenn Sie ein Projekt in diesem Land planen, wenden Sie sich an uns – wir sorgen dafür, dass alles legal und ohne unnötige Komplikationen abläuft.

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IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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