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Entsendung von Arbeitnehmern nach Portugal

Als Mitglied der Europäischen Union erlaubt Portugal die legale Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Ländern, einschließlich Polen. Immer mehr Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, vor allem in den Bereichen Bau, Industrie, Dienstleistungen und Tourismus. Damit die Entsendung legal ist, müssen jedoch bestimmte Bedingungen und portugiesische Formalitäten erfüllt werden.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Portugal - wichtige Informationen

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Portugal unterliegt der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU sowie dem portugiesischen Arbeitsgesetzbuch (Código do Trabalho). Insbesondere müssen die Arbeitgeber:

  • Meldung der Entsendung – vor Aufnahme der Arbeit muss eine Meldung an die portugiesische Allgemeine Arbeitsaufsichtsbehörde geschickt werden
  • Benennung eines Vertreters in Portugal – das entsendende Unternehmen muss eine Kontaktperson mit Wohnsitz in Portugal benennen, die für die Verbindung zu den portugiesischen Kontrollbehörden zuständig ist.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen dem portugiesischen Recht entsprechen – dazu gehören insbesondere: Entlohnung (nach dem gesetzlichen Mindestlohn oder tarifvertraglich festgelegten Sätzen), Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gleichbehandlung.
  • Bewahren Sie die Unterlagen auf – während des gesamten Entsendungszeitraums (und mindestens 5 Jahre danach) müssen Sie die Belege aufbewahren: den Arbeitsvertrag, das A1-Formular, die ACT-Meldebestätigung sowie die Nachweise über die Lohnzahlungen und die Zeitaufzeichnungen.

Entsendung von Selbstständigen nach Portugal

Einzelunternehmer in Polen können im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU Dienstleistungen in Portugal erbringen. Es besteht keine Verpflichtung, eine Tätigkeit in Portugal zu registrieren, sofern es sich um vorübergehende und grenzüberschreitende Dienstleistungen handelt.

In einigen Sektoren (z. B. Baugewerbe, technische Anlagen) können zusätzliche berufliche Anforderungen bestehen oder die Notwendigkeit, Tätigkeiten in lokalen Registern anzumelden.

Warum IMPOL wählen?

IMPOL, als Vertreter von Hunderten von ausländischen Unternehmen in Frankreichhat im Laufe der Jahre ein Know-how für die Online-Verwaltung von Entsendungen entwickelt, das es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Entsendungsverpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die Aufbewahrung der vorgeschriebenen Dokumente, die Verwaltung der entsandten Mitarbeiter. Beantragung von SIPSI-Erklärungen und/oder BTP-Karten. Wir arbeiten 7 Tage in der Woche, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen durchgeführt wird, was zu einem reibungslosen Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter und der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben führt.

Abgeordneter

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen in Notsituationen. Wir beantragen Sondergenehmigungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Wirkung und Rentabilität maximieren.

Verwaltung von Anträgen und Unterlagen

Je nach Bedarf kümmern wir uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung nach Frankreich, von der Einrichtung des Kontos bis zur Meldung der entsandten Mitarbeiter.

Unterstützung im Falle von Inspektionen

Im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde intervenieren wir und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung der Entsendepflichten zu belegen. Als vereidigtes polnisch-französisches Übersetzungsbüro und mit einem eigenen Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Kontakt

Unsere Berater beantworten alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmervertretung:

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