Entsendung von Arbeitnehmern nach Schweden

Entsendung von Arbeitnehmern nach Schweden bedeutet, dass ein Arbeitgeber aus einem anderen Land einen Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum entsendet, um eine Dienstleistung in Schweden für einen bestimmten Empfänger dieser Dienstleistungen zu erbringen. Der Beginn und das Ende der Dienstleistung müssen klar definiert sein. Der ausländische Arbeitgeber und der schwedische Dienstleistungsempfänger schließen in der Regel eine Vereinbarung ab, in der geregelt wird, welche Leistungen der entsandte Arbeitnehmer zu erbringen hat. Beide Parteien können zu zwei verschiedenen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns gehören.

Eine Entsendung liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber im Ausland Arbeitnehmer direkt für den Dienstleistungsempfänger in Schweden oder über ein anderes Unternehmen einstellt, das wiederum den Arbeitnehmer an den Dienstleistungsempfänger entsendet.

Im Gegensatz dazu liegt keine Delegation vor, wenn der Einzelunternehmer die Leistung selbst erbringt.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Schweden - Rechtsgrundlagen

Die schwedischen Entsendevorschriften beruhen auf gemeinsamen Grundsätzen für den EU- und EWR-Raum. Die Verordnungen zielen darauf ab, die Rechte entsandter Arbeitnehmer zu stärken und es den Arbeitnehmern zu erleichtern, in anderen EU- und EWR-Ländern zu arbeiten und den Unternehmen ihre Dienstleistungen anzubieten. Sie zielen auch darauf ab, Dumping zu bekämpfen, was bedeutet, dass Unternehmen nicht in der Lage sein sollten, Unterschiede bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auszunutzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern während einer Entsendung nach Schweden

Die nach Schweden entsandten Arbeitnehmer haben eine Reihe von Rechten und Pflichten, die in den nationalen Rechtsvorschriften sowie in spezifischen Vereinbarungen und Branchentarifverträgen geregelt sind.

Arbeitsumfeld

Der entsandte Arbeitnehmer hat das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld. Entsendende Arbeitgeber müssen sowohl das Arbeitsumweltgesetz als auch die Vorschriften der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einhalten

Diskriminierung und beleidigende Behandlung

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung und des Alters ist verboten. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, beleidigenden Handlungen gegenüber Arbeitnehmern entgegenzuwirken.

Arbeitszeiten und Recht auf Pausen

Für entsandte Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz, das die Arbeitszeit, den Bereitschaftsdienst, die Pausen und die Nachtruhe regelt. Durch Tarifverträge können diese Bestimmungen jedoch geändert werden.

Beurlaubung

Ein entsandter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub gemäß dem Gesetz, aber diese Regeln können nur im Falle einer Entsendung nach Schweden von mehr als acht Tagen gelten.

Elternurlaub

Die Bestimmungen über den Elternurlaub gelten auch für entsandte Arbeitnehmer, und eine diesbezügliche Diskriminierung ist verboten.

Sozialleistungen

Der entsandte Arbeitnehmer ist in der Regel in dem Land versichert, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, und der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen ergibt sich aus den dortigen Rechtsvorschriften. Im Falle der EU/EWR oder der Schweiz muss eine A1-Bescheinigung eingeholt werden, um das Land zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer versichert ist.

Die entsendenden Arbeitgeber müssen sich gründlich mit den örtlichen Vorschriften und Branchenvereinbarungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Rechte der nach Schweden entsandten Arbeitnehmer in vollem Umfang gewahrt werden.

Vergütungen für die Entsendung nach Schweden und steuerliche Verpflichtungen

In Schweden gibt es keine Mindestlohngesetze, und daher gibt es kein Lohnniveau, das automatisch gilt, wenn Arbeitnehmer nach Schweden entsandt werden. Die Löhne können jedoch in schwedischen Tarifverträgen festgelegt werden, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt werden. Entsandte Arbeitnehmer haben unter Umständen auch Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, wenn sie nach Schweden entsandt werden, sowie das Recht auf eine Unterkunft. Der Inhalt der Verträge ist von Branche zu Branche unterschiedlich.

Die Besteuerung von entsandten Arbeitnehmern hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Dauer des Aufenthalts in Schweden und dem Steuerabkommen zwischen Schweden und dem Herkunftsland. Die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Steuerpflicht werden von der Steuerbehörde verwaltet.

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