Obwohl sowohl Polen als auch Ungarn zur Europäischen Union gehören, sollten Sie sich vor der Entsendung von Mitarbeitern in die berühmte Hauptstadt an der Donau genau mit den dort geltenden Arbeitsbedingungen vertraut machen.
Die Nichtanmeldung einer Delegation in Ungarn oder sogar eine verspätete Registrierung kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Es lohnt sich also, sich mit den örtlichen Vorschriften vertraut zu machen.
Entsendung von Arbeitnehmern nach Ungarn – allgemeine Grundsätze
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus Polen nach Ungarn gelten die Bestimmungen des polnischen Arbeitsrechts, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. In individuellen Arbeitsverträgen können die Parteien das anwendbare Recht auf der Grundlage der in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates. Demnach können die Parteien vereinbaren, dass während der Entsendung die ungarischen Rechtsvorschriften für den Arbeitnehmer gelten; selbst wenn das anwendbare Recht festgelegt wurde, müssen die ungarischen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.
Es ist zu betonen, dass, wenn die nationalen Vorschriften für den entsandten Arbeitnehmer günstiger sind, diese anzuwenden sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die nicht schlechter sind als die im Entsendungsland geltenden Bedingungen.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
- Festlegung der maximalen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten,
- Festlegung der Mindestdauer des bezahlten Jahresurlaubs,
- Festlegung von Mindestlohnsätzen, einschließlich Überstundenzuschlägen (mit Ausnahme von betrieblichen Zusatzrentensystemen),
- Festlegung der Bedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern, insbesondere im Zusammenhang mit Zeitarbeitsagenturen,
- Gewährleistung von Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz,
- Einführung von Schutzmaßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen, Kinder und Jugendliche,
- Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Einhaltung anderer Antidiskriminierungsvorschriften
Delegation in Ungarn zu Sozialversicherungssystemen und Steuern
Wenn ein Arbeitnehmer die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erfüllt und für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten entsandt wird, unterliegt er dem polnischen Sozialversicherungsrecht. Die Übereinstimmung mit den Vorschriften wird durch die Bescheinigung A1 bestätigt, die von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausgestellt wird. Der Antrag auf Ausstellung dieser Bescheinigung sollte vor Beginn der Entsendung gestellt werden.
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Ungarn gilt in Steuerfragen das Abkommen zwischen der Republik Polen und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Demnach unterliegt das Arbeitsentgelt polnischer Arbeitnehmer ausschließlich in Polen der Besteuerung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
2. Die Vergütung wird von einem Arbeitgeber oder einer in seinem Namen handelnden Person gezahlt, die weder ihren Wohnsitz noch ihren Sitz in Ungarn hat.
3. Die Lohnkosten werden nicht vom Unternehmen oder einer festen Niederlassung des Arbeitgebers in Ungarn getragen.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, unterliegt das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers sowohl in Ungarn als auch in Polen der Besteuerung unter Anwendung der entsprechenden Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Professionelle Unterstützung bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus Polen nach Ungarn
Die Entsendung von Arbeitnehmern aus Polen nach Ungarn kann für Arbeitgeber natürlich mit verschiedenen Schwierigkeiten verbunden sein. Der Vergleich der Rechtsvorschriften ist keine einfache Aufgabe, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich die Arbeitsvorschriften in Ungarn nicht nur auf das ungarische Arbeitsgesetzbuch beschränken, sondern auch Tarifverträge in einzelnen Branchen wie Tourismus, Energiewirtschaft, Bauwesen oder Bankwesen umfassen.
Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall, die Hilfe eines erfahrenen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, das sich auf umfassende Beratung im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern spezialisiert hat. Impol betreut Unternehmen aus verschiedenen Branchen und garantiert passgenaue Lösungen, die genau auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!