Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz – Regeln, Formalitäten und zentrale Pflichten

flaga-Szwajcarii

Die Schweiz ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, bleibt jedoch ein attraktiver Arbeitsmarkt für polnische Unternehmen – insbesondere in Branchen wie Bauwesen, Industrie, IT, Gesundheitswesen und spezialisierte Dienstleistungen. Die Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz ist jedoch mit einer Reihe rechtlicher und administrativer Anforderungen verbunden. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Regelungen für die Entsendung in die Schweiz dar, einschließlich der Bestimmungen für Selbstständige.

Entsendung von Arbeitnehmern – Grundlegende Regeln

Polnische Unternehmen können Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags in die Schweiz entsenden, müssen jedoch die schweizerischen Arbeitnehmerschutzvorschriften einhalten und die Entsendung bei den zuständigen Behörden melden.

90-Tage-Regel – Entsandte Arbeitnehmer dürfen sich maximal 90 Tage im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten und arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.

Meldepflicht – Jede Entsendung muss mindestens 8 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn über die Plattform der Arbeitsinspektion gemeldet werden.

Einhaltung der lokalen Arbeitsbedingungen – Entsendende Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer mindestens den in dem jeweiligen Kanton und der jeweiligen Branche geltenden Mindestlohn erhalten. In einigen Fällen ist der Abschluss eines dem lokalen Recht entsprechenden Arbeitsvertrags erforderlich.

Sozialversicherungsbeiträge – Entsandte Arbeitnehmer können weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegen, sofern sie eine A1-Bescheinigung vorlegen, die die Zugehörigkeit zur polnischen ZUS bestätigt.

Strafen bei Nichteinhaltung – Die schweizerischen Behörden führen strenge Kontrollen durch. Versäumnisse bei der Meldung oder die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen können mit Geldbußen von bis zu 30.000 CHF geahndet werden.

Entsendung von Selbstständigen in die Schweiz

Auch Einzelunternehmer können in der Schweiz Dienstleistungen erbringen, müssen jedoch zusätzliche Anforderungen erfüllen:

Nachgewiesene Selbstständigkeit – Die Schweizer Behörden prüfen sorgfältig, ob es sich tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit handelt oder ob die Arbeitsweise einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnelt. Wesentliche Nachweise sind mehrere Auftraggeber sowie das Ausstellen von Rechnungen an verschiedene Kunden.

Meldepflicht – Ebenso wie bei Arbeitnehmern muss die Tätigkeit mindestens 8 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn gemeldet werden.

Versicherungspflicht – Selbstständige, die in die Schweiz entsandt werden, sollten über eine A1-Bescheinigung sowie über eine private Krankenversicherung verfügen.

Mehrwertsteuerpflicht – Bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen in der Schweiz kann eine Registrierung zur schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht erforderlich sein.

Fazit

Die Entsendung von Arbeitnehmern und Selbstständigen in die Schweiz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Erfüllung zahlreicher Formalitäten. Zentrale Punkte sind die rechtzeitige Meldung im System, die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung der 90-Tage-Regel pro Jahr.

Wenn Sie Fragen zu den Verfahren haben, kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtskonform handelt und hohe Geldstrafen vermeidet.

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