Entsendung von Arbeitnehmern in die Niederlande – wichtige Grundsätze und Anforderungen

Niederländische Flagge

Die Niederlande sind eines der häufigsten Ziele für die Entsendung von Arbeitnehmern, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe, der Logistik, der Industrie oder der Landwirtschaft. Um einen Arbeitnehmer legal zur Arbeit in die Niederlande zu entsenden, müssen jedoch einige Formalitäten eingehalten werden. Die Kenntnis der Vorschriften ist unabdingbar – so können Sie nicht nur Strafen, sondern auch Probleme bei einer möglichen Kontrolle vermeiden.

Grundvoraussetzungen für entsandte Arbeitnehmer

Benachrichtigung über die Entsendung (Meldplicht)

Der Arbeitgeber muss die Entsendung des Arbeitnehmers bei der niederländischen Kontrollbehörde anmelden. Die Meldung muss vor Beginn der Arbeit erfolgen, mindestens einen Tag im Voraus.

Formular A1

Entsandte Arbeitnehmer müssen im Besitz eines A1-Formulars sein, das bestätigt, dass sie weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem angehören. Dieses Dokument wird von der ZUS ausgestellt (bei Arbeitnehmern, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags entsandt werden, wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber angefordert) und ist entscheidend, um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden.

Mindestbedingungen für die Beschäftigung

Für Arbeitnehmer, die in die Niederlande entsandt werden, gelten die Bestimmungen des niederländischen Arbeitsrechts (
) in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Lohnzuschläge und Bedingungen
für Gesundheit und Sicherheit. Sie müssen sicherstellen, dass die gezahlten Löhne nicht niedriger sind als der geltende Mindestlohn in
der betreffenden Branche.

Dokumentation bei Inspektionen

Bei einer Entsendung in die Niederlande müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen vollständigen Satz von Dokumenten mit sich führen, z. B. den Arbeitsvertrag oder A1. Je nach Entsendungsort, Art der ausgeführten Arbeit und Dauer des Projekts kann die Kontrolle zusätzliche Formalitäten erfordern.

Abordnung von Selbstständigen

Selbstständige unterliegen ebenfalls der Meldepflicht an
. Der Selbstständige sollte:

  • eine EU-Mehrwertsteuernummer und ein eingetragenes Unternehmen in Polen haben
  • Er muss seine berufliche Unabhängigkeit nachweisen – er darf nicht ausschließlich für einen
    Auftraggeber in den Niederlanden tätig sein, um das Risiko zu vermeiden, dass seine Tätigkeit als verdeckte Beschäftigung angesehen wird
  • über ein Formular A1 verfügen, das bestätigt, dass sie dem polnischen Versicherungssystem unterliegen
  • die Anforderungen der Branche erfüllen und die erforderlichen Lizenzen besitzen (z. B. im Baugewerbe)

Abordnung ausländischer Staatsangehöriger

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern gelten zusätzliche Anforderungen. Um einen Ausländer in die Niederlande zu entsenden, muss er über eine gültige Arbeitserlaubnis in Polen verfügen und die Anforderungen für die Legalisierung von Aufenthalt und Beschäftigung erfüllen. Der Arbeitnehmer muss außerdem im Falle einer Kontrolle Zugang zu allen erforderlichen Dokumenten haben.

Fazit

Die Vorschriften für die Entsendung in die Niederlande sind sehr detailliert und erfordern eine sorgfältige Einhaltung der Vorschriften. Die Nichteinhaltung der formalen Verpflichtungen kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich im Voraus um alle Dokumente zu kümmern und sicherzustellen, dass die Entsendung gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt.

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